Die Revolten & Demonstrationen in Libyen (Gaddafi)
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- Hauptkategorie: Manhaj (Methodik & Verständnis)
- Kategorie: Herrscher
- Shaykh Falah Bin Isma'il Mandakar
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Der Rat von Scheikh Falaah bin Ismail bin Mandakaar an die Brüder von Ahlus-Sunnah in Libyen
Fragesteller:
„O Scheikh, bei Allah, wir brauchen einen Rat von Ihnen bezüglich der Fitnah, die momentan in Libyen stattfindet, der willkürlichen Tötungen und dem Terrorisieren der Unschuldigen – selbst derer, die nicht an den Demonstrationen teilnehmen - und es gibt Berichte über hunderte von Toten.
Ehrenwerter Scheikh, wie Sie wissen, ist die derzeitige Atmosphäre in Libyen momentan eine Atmosphäre des Krieges – was ist also der Standpunkt von Ahlus-Sunnah und unseren Brüdern in Libyen, insbesondere da jetzt einige Fataawa erlassen wurden, dass es hier verpflichtend sei, zu revoltieren und zu demonstrieren; selbst Yusuf al-Qardhaawi erließ gestern eine Fatwa, wie Sie wissen.“
Der Scheikh unterbricht:
„Wer erließ die Fatwa…? Wer?!“
Fragesteller:
„Sein Name ist Saadiq al-Gharyaani, er wird (von einigen) als Salafi angesehen.“
Scheikh:
„Wir ersuchen Hilfe bei Allah. Bei Allah, mein Bruder, dies ist eine Fitnah – (sie war es) von Beginn an, egal ob in Tunesien, Ägypten oder jetzt in Libyen. Und die Regelung bezüglich Fitnah ist, von ihr fern zu bleiben und nicht ein Teil davon zu sein. Wir sind überrascht über diese Fatawa.“
Fragesteller:
„Obwohl, O Scheikh …“
Scheikh:
„Auch wenn Qardhaawi eine Fatwa erlassen hat, nach der jedes Individuum zum Auflehnen und Demonstrieren verpflichtet sei.“
Fragesteller:
„Ja, Qardhaawi erließ letzte Nacht eine Fatwa, das Gaddafi getötet werden soll. Er sagte: „Wer auch immer ihn töten möchte, so lasst ihn.“
Scheikh:
„Allahul musta’an (Allah bewahre uns), ohne Zweifel wäre das Töten von Gaddafi Unterdrückung (d.h. es ist nicht erlaubt). Doch der Grund dahinter ist im Rebellieren der Leute zu finden, und wir bitten Allah um Wohl. Das Rebellieren in (der Zeit) der Fitnah bringt keinen Nutzen und an der Fitna teilzunehmen bringt keinen Nutzen.“
Fragesteller:
„Also sollen wir in unseren Häusern bleiben, o Scheikh?“
Scheikh:
„Ohne Zweifel, die Regelung zu (Zeiten) der Fitnah ist es, in den Häusern zu bleiben und Dua (Bittgebete) zu machen, dass Allah diese Belastung entfernt und die Angelegenheiten bessert. Ja, dies ist das, was unser Prophet sallAllahu alaihi wa sallam uns anordnete: dass wir mit ihrer Ungerechtigkeit geduldig sein und Dua machen sollen, bis wir mit einem gerechten Führer zufrieden gestellt sind oder wir von dem Bösen des frevelhaften Führers befreit sind.“
Fragesteller:
„Gut, o Scheikh, was ist mit demjenigen, der sagt…“
Scheikh:
„Jedoch ist das Elend im Moment dass sie gegen diese Prüfung mit Schwertern, Rebellion, Demonstrationen und Ähnlichem ankämpfen, aber dies verschlimmert nur die Belastung und die Fitnah.“
Fragesteller:
„Ja, o Scheikh, was ist mit jenen, die Gaddafi zum Ungläubigen erklären, aufgrund von Fataawa, die von einigen Gelehrten erlassen wurden?“
Scheikh:
„Bei Allah, ich weiß darüber nichts. Selbst wenn wir ihn zum Ungläubigen erklären würden, hat das Rebellieren gegen einen ungläubigen Führer Bedingungen. Zu den Bedingungen gehört, dass wir vor dem Unheil sicher sind, das die Revolte mit sich bringt und dass uns aufgrund dessen kein Schaden zugefügt wird; und dass wir die Fähigkeit, Kraft und Möglichkeit haben, dies zu tun. All diese Bedingungen sind nicht erfüllt!“
Aus einem Telefongespräch mit dem Scheikh, im Februar 2011
Das Heben der Hände bei Freitags- oder 'Id-Predigt
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- Hauptkategorie: Das Gebet (Salah)
- Kategorie: Freitagsgebet & ‘Id Gebete
- Shaykh 'Abdul'Aziz Ibn Baz
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Frage:
Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatib für die Muslime in der zweiten Khutbah betet? Bitte führt einen Beweis an, möge Allah euch belohnen.
Antwort:
Das Heben der Hände in der Freitagsrede oder während der Rede des `Id ist nicht empfohlen, weder für den Imam noch für die Gemeinschaft. Empfohlen ist es, der Khutbah aufmerksam zu lauschen und zu dem Du`a‘ leise Amin zu sagen, ohne die Stimme zu erheben. Was das Heben der Hände anbelangt, so ist dies nicht empfohlen, denn der Prophet (SallAllahu alayhi wa sallam) hob während der Freitagsrede oder der Rede des `Id nicht seine Hände und als einer der Sahabah einen der Statthalter sah, wie dieser seine Hände in der Freitagsrede hob, kritisierte er ihn dafür und sagte: „Der Prophet (SallAllahu alayhi wa sallam) hob seine Hände nicht.“
Ja, wenn er während der Freitagsrede um Regen betete, dann hob er wohl seine Hände, weil auch der Prophet (SallAllahu alayhi wa sallam) in so einer Situation die Hände zu heben pflegte. Wenn er also während der Freitagsrede um Regen bittet oder während der Rede des `Id, dann ist es ihm empfohlen, die Hände zu heben, dem Vorbild des Propheten (SallAllahu alayhi wa sallam) folgend.
Sheikh Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah
Majmu al-Sheikh ibn Baz, 12/339
Anmerkung:
Umarah ibn Ru’aybah (radiAllahu anhu) sah, dass er Bischr ibn Marwan auf der Minbar sah, seine Hände hebend, und er sagte: „Wie hässlich sind diese beiden Hände. Ich sah den Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) nicht mehr als dies mit seiner Hand tuend“, und er wies mit seinem Zeigefinger.
(Muslim Nr. 874)
Al-Nawawi (rahimahullah) sagte: „Das zeigt, dass es nicht der Sunnah entspricht, die Hände während der Khutbah zu heben, und dies ist die Ansicht von Malik, unseren Gefährten und anderen. Al-Qadi berichtete, dass einige der Salaf und der Malikis es gestatteten, weil der Prophet (SallAllahu alayhi wa sallam) seine Hände während der Freitagsrede hob, als er um Regen bat. Doch die früheren Gelehrten antworteten darauf, dass dieses Heben der Hände aus einem bestimmten Grund geschah.“
(Scharh Muslim)
Anas ibn Malik (radiAllahu anhu) sagte: „Die Leute waren zur Zeit des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) von einer Dürre und Hungersnot betroffen und als der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) die Freitagsrede hielt, stand ein Beduine auf und sagte: `Oh Gesandter Allahs, unser Besitz wurde zerstört und unsere Kinder hungern. Bete zu Allah für uns.` So hob er seine Hände und wir konnten keine einzige Wolke am Himmel sehen. Doch bei dem Einen, in Dessen Hand meine Seele ist, kaum hatte er sie wieder gesenkt, da erschienen wahre Wolkenberge. Er verließ die Minbar nicht, doch ich sah Regen seinen Bart hinunter rinnen.“
(Bukhari Nr. 933, Muslim Nr. 897)
Er ist Frisör; darf er Männern die Bärte rasieren und an Frauen arbeiten?
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- Kategorie: Arbeit
- Ständiges Komitee
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Frage:
Ich bin ein Multazim (praktizierender Muslim); ich trage einen Bart und besitze einen Frisörladen, da dies von Kindheit an meine Begabung ist und ich keinen anderen Beruf habe, um den Lebensunterhalt verdienen. Während meiner Arbeit rasiere ich die Bärte meiner Kunden, ist dies sündhaft? Was ist das Urteil hierüber?
Auch verwende ich Haartrockner, um ihre Haare zu stylen - Was ist das Urteil hierüber?
Antwort:
Aller Lobpreis gebührt Allah allein und Friede und Segen seien auf Seinem Propheten, dessen Familie und Gefährten.
Erstens: Es ist für einen Muslim haram (verboten), seinen Bart zu rasieren, aufgrund der Beweise aus den sahih-Ahadith [1], welche aufzeigen, dass es haram ist, seinen eigenen Bart, oder den Bart eines anderen zu rasieren. Es ist verboten, den Bart von jemand anderem zu rasieren, da es Zusammenarbeit in Sünde verursacht, was gemäß der Aussage Allahs verboten ist: „… aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, …“ (5:2).
Zweitens: Es ist ihnen erlaubt, das Haar von Männern zu kämmen, zu stylen und Öl oder Parfüm an ihr Haar anzubringen. Doch bei Frauen ist ihnen dies nicht erlaubt, wenn sie keine Mahrams [2] sind.
Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Friede und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.
Das ständige Komitee
(`Abdullah ibn Qa`du, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn, `Abdullah ibn Baz )
Fatwa Nr. 3021
[1] Hadith, der von Leuten übermittelt wurde, welche für ihre Aufrichtigkeit und Genauigkeit bekannt waren; frei von Seltsamkeit und Makel
[2] Frauen, die zur Heirat erlaubt wären

