Frage an Islam Fatwa:
Ist man zur Reue, Tawbah, verpflichtet, wenn man versehentlich oder unbeabsichtigt eine Sünde begeht?

Antwort:

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

﴿ إنَّ اللَّهَ تَجَاوَزَ لِي عَنْ أُمَّتِي الْخَطَأَ وَالنِّسْيَانَ وَمَا اسْتُكْرِهُوا عَلَيْهِ ﴾

"Wahrlich, Allah hat meiner Ummah ihre (unabsichtlichen) Fehler, ihre Vergesslichkeit und das, was sie unter Zwang tun mussten, vergeben." [1]

Es wird im Quran gesagt, dass Fehler und Handlungen der Vergesslichkeit von Allah entschuldigt und vergeben werden. Er sagt (in sinngemäßer Bedeutung):

﴿ رَبَّنَا لَا تُؤَاخِذْنَا إِن نَّسِينَا أَوْ أَخْطَأْنَا ﴾‏

"Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." [Surah al-Baqarah 2:286]

Er sagt auch (in sinngemäßer Bedeutung):

﴿ وَلَيْسَ عَلَيْكُمْ جُنَاحٌ فِيمَا أَخْطَأْتُم بِهِ وَلَٰكِن مَّا تَعَمَّدَتْ قُلُوبُكُمْ ﴾‏

{Und es trifft euch keine Schuld für das, worin ihr euch geirrt habt, sondern (nur für das), was eure Herzen beabsichtigten.} [Surah al-Ahzab 33:5]

"Fehler begehen" ist, etwas mit einer bestimmten Absicht zu tun, und dann stellt sich heraus, dass die Handlung im Gegensatz zur ursprünglichen Absicht der Person steht. Zum Beispiel könnte ein Muslim beabsichtigen, einen (kriegführenden) Kafir unschädlich zu machen und nimmt dabei versehentlich stattdessen das Leben eines Muslims.

"Vergessen" bedeutet, dass die Person sich einer Sache bewusst ist, aber später während der Handlung davon nichts mehr weiß. Sowohl Fehler als auch Handlungen der Vergesslichkeit sind vergeben; das bedeutet, dass die Person dafür keine Sünde trägt.

Imam Ibn Rajab al-Hanbali, rahimahullah

Quelle: جامع العلوم والحكم - Jaamiʻ al-ʻUluum wa al-Hikam (Sammlung der Wissenschaften und Weisheiten)

[1] Überliefert von Ibn Majah, Nr. 2045 und Al-Bayhaqi "As-Sunan", Band 7.