Abu Hurayrah (radiyaAllahu anhu) berichtete: Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte:

{لَا تُقْبَلُ صَلَاةُ مَنْ أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ. قَالَ رَجُلٌ مِنْ حَضْرَمَوْتَ: مَا الْحَدَثُ يَا أَبَا هُرَيْرَةَ؟ قَالَ: فُسَاءٌ أَوْ ضُرَاطٌ}

„Kein Gebet wird von jemandem mit al-Hadath, angenommen, bis er Wudu verrichtet hat.” Ein Mann aus Hadramawt fragte: „Was ist ‚al-Hadath‘ oh Abu Hurayrah?“ Er sagte: „Das geräuschlose oder hörbare Luft lassen.“ (Al-Bukhari, 135)

Schaykh al-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah) sagte: „Wenn es einer Person nicht möglich ist, für die Länge eines Gebetes im Zustand der (rituellen) Reinheit zu bleiben, sollte sie Wudu verrichten und beten und es wird nichts ausmachen, wenn etwas während dem Gebet heraus kommt und ihr Wudu wird gemäß dem Konsens der Gelehrten dadurch nicht ungültig. Das Meiste, was sie tun muss, ist Wudu für jedes Pflichtgebet neu zu verrichten.“ (Majmuu’ al-Fataawa, 21/221)

In Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah (5/411) heißt es: „Das grundlegende Prinzip ist, dass Luftlassen Wudu’ vernichtet, aber wenn eine Person ständig Luft lassen muss, muss sie vor jedem Pflichtgebet neues Wudu‘ verrichten. Wenn dann während des Gebets etwas herauskommt, wird es nicht das Gebet ungültig machen und sie muss mit ihrem Gebet fortfahren, bis sie es beendet hat. Dies als Zugeständnis von Allah (ta’aalaa) an Seine Diener und um sie vor Beschwernis zu bewahren, wie Allah (ta’aalaa) sagt:
{رِيدُ اللَّـهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُرِيدُ بِكُمُ الْعُسْرَ}
„Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis“ (Surah Al-Baqarah 2:185)

{وَمَا جَعَلَ عَلَيْكُمْ فِي الدِّينِ مِنْ حَرَجٍ}
„und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (Surah Al-Hajj 22:78).“

 

Anmerkung: siehe auch: In Moschee Luft lassen u. ihr fernbleiben beim Verursachen von störendem Geruch