Frage:
Wenn eine Person betet und eine andere Person vor dem Betenden vorbei geht, wird sein Gebet dadurch ungültig und muss er es wiederholen?

Antwort:
Eine Person, die vor dem Betenden vorbei geht, annulliert nicht sein Gebet, mit Ausnahme von drei Dingen, welche das Gebet nach der korrektesten Meinung annullieren:
1.    eine erwachsene Frau (die ihre Pubertät erreicht hat),
2.    ein schwarzer Hund (im Gegensatz zu Hunden anderer Farbe) und
3.    ein Esel.

Es wurde vom Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) berichtet, dass er sagte: „Das Gebet eines Gläubigen wird durch eine Frau, einen Esel und einen schwarzen Hund ungültig, wenn er vor sich nicht etwas wie einen Kamelsattel hat (als Sutra).“
Es wurde gefragt: „Oh Gesandter Allahs, wieso der schwarze Hund, im Gegensatz zu einem roten oder gelben?“ Er sagte: „Der schwarze Hund ist ein Satan.“ (Muslim Nr. 510)

Die Bedeutung davon ist, dass diese drei Dinge das Gebet ungültig machen, nach der zuverlässigsten Meinung unter den Gelehrten.
Aber das Vorbeigehen einer anderen Person annulliert seine Belohnung, deshalb sollte sie daran gehindert werden, vor dem Betenden vorbei zu gehen und es ist niemandem erlaubt, vor dem Betenden vorbei zu laufen, weil der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) es verboten hat, indem er sagte: „Wenn derjenige, der vor einem Betenden hergeht, wüsste, was er für eine Missetat auf sich lädt, so würde er es vorziehen, vierzig (...) stehen zu bleiben, als vor dem Betenden herzugehen.“
Abu an-Nadr fügte hinzu: „Ich weiß nicht, ob der Prophet dabei vierzig Tage, Monate oder Jahre erwähnt hat!“ (Bukhari, Nr. 510)

Und er befahl allen, welche vor einer Sutra beten, niemanden vor ihnen vorbei gehen zu lassen, ohne sie daran zu hindern. Er sagte:  „Wenn einer von euch vor etwas als Sutra zwischen sich und den Leuten betet, und jemand will vor ihm hindurchgehen, dann soll er ihn zurückstoßen; aber wenn er es weiter versucht, dann soll er ihn bekämpfen, denn wahrlich, er ist der Satan.“ (Berichtet von al-Bukhari, as-Salah, 509; Muslim, as-Salah, 505)

Die Sunnah beweist also, dass der Betende den Vorbeigehenden daran hindern soll, auch wenn er nicht zu den drei bereits erwähnten Wesen gehört, und sei dies nun ein Mensch oder ein Tier, wenn er dazu in der Lage ist. Wenn jedoch der Vorbeigehende den Betenden in seinem Streben vorbeizugehen, besiegt hat und trotzdem vor ihm vorbeigeht, dann wird dies sein Gebet nicht annullieren.

Es gehört zur Sunnah für den Muslim, (beim Gebet) etwas vor ihm zu platzieren, sei dies ein Stuhl, ein Speer, den er in den Boden sticht, eine Wand oder eine der Säulen in der Masjid. Wenn die Menschen dann hinter der Sutrah vorbei gehen, schadet dies seinem Gebet nicht. Aber das Gehen zwischen ihm und der Sutrah ist das, was verboten ist.

Wenn der Vorbeigehende zwischen ihm und der Sutrah eine Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund ist, so wird sein Gebet dadurch ungültig.

Ebenso würden diese drei, wenn er keine Sutrah vor sich hat, und sie dichter als drei Ellen vor ihm vorbei gehen, sein Gebet ungültig machen. Wenn sie jedoch weiter entfernt als drei Ellen vor ihm vorbeigehen, dann würde dies sein Gebet nicht ungültig machen. Denn der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) betete in der Ka’bah und platzierte sich dabei drei Ellen vor der westlichen Wand. Deshalb nehmen die Gelehrten diesen Beweis als Entfernung für die Sutrah.

Die meisten Gelehrten sagen zwar, dass das „ungültig“ gewordene Gebet (durch das Vorbeigehen von Frau, Esel und schwarzem Hund) lediglich nicht vollständig ist (aber noch gültig), jedoch ist die richtige Ansicht die, dass es tatsächlich ungültig ist und wiederholt werden muss.

Und Allah ist Der Erfolg bringende.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah - Band 2