Frage:

Was ist das Urteil über eine Person, die an haram (verbotene) Handlungen wie Diebstahl oder Zina denkt, während sie sicher ist, dass sie diese nicht ausführen wird, selbst wenn es sehr einfach für sie wäre?

Antwort:

Wenn jemandem etwas in den Sinn kommt, wie Gedanken an Zina, Diebstahl, den Konsum von Rauschmitteln und so weiter, aber er nichts davon tut, dann ist er dafür vergeben und frei von Schuld, denn der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: „Allah hat meiner Ummah die bösen Gedanken, die ihnen in den Sinn kommen, vergeben, solange solche Gedanken nicht in die Tat umgesetzt oder ausgesprochen werden.“ (Übereinstimmend von den Imamen Al-Bukhari und Muslim überliefert).

Der Prophet (möge Allahs Frieden und Segen auf ihm sein) sagt auch: „Wer beabsichtigt, eine böse Tat zu tun und sie nicht tut, wird sie nicht für ihn aufgezeichnet. In einer anderen Version sagte er: ‚Es wird ihm eine gute Tat aufgezeichnet, weil er sie (die böse Tat) um Meinetwillen nicht tut.‘“ (Von Al-Bukhari und Muslim übereinstimmend überliefert von dem Hadith von Ibn ‘Abbaas, möge Allah mit ihm zufrieden sein).

Dies bedeutet, dass, wenn eine Person aus Rücksicht auf Allah von einer schlechten Tat, die sie dachte, absieht, eine Hasanah (gute Tat) für sie aufgezeichnet wird, und wenn sie aus einem anderen Grund davon absieht, keine Sayyi’ah (schlechte Tat) gegen sie aufgezeichnet wird, aber auch keine Hasanah (gute Tat) aufgezeichnet wird.

Das ist die Gunst Allahs (Erhaben ist Er) gegenüber Seinen Dienern; Ihm sei Lob und Dank, es gibt keine Gottheit außer Ihm und keinen Herrn außer Ihm.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 424. Übersetzung: Abu Davut Konyevi