Frage:
Ist der Ehevertrag einer Person, die heiratete, während sie krank war gültig?

Antwort:
Die Ehe einer kranken Person ist gültig, und die Frau erbt von ihm, gemäß der Mehrheit muslimischer Gelehrten unter den Sahaba und Tabi‘in, und sie ist nur zu einer Mahr, wie der ihrer Gleichen berechtigt; sie ist nicht zu mehr als diesem berechtigt, gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten.


Shaikh al-Islam Ibn Taymiyya, rahimahullah

Al-Fatawa al-Kubra, 3/99