Frage:
Vor ein paar Tagen kaufte ich mir eine religiöse Zeitung und fand vor, dass ein Wettbewerb lief. Ich war der Meinung, ich könne die Fragen beantworten, so sendete ich meine Antworten ein. Ist es zulässig für mich, den Preis anzunehmen, sollte ich gewinnen?

Antwort:
Schaykh Ibn ‘Uthaymiin war der Ansicht, dass diese Wettbewerbe unter zwei Bedingungen erlaubt sind:

  1. Dass der Wettbewerber das Produkt oder die Zeitung kauft, weil er es braucht. Wenn er es nur wegen dem Wettbewerb kauft, dann ist es nicht erlaubt, weil es in dem Fall eine Art von Glücksspiel {الْمَيْسِرُ} ist, da der Wettbewerber das Geld riskiert, welches er bezahlt, um im Gegenzug vielleicht den Wettbewerb zu gewinnen. Darauf basierend ist, wenn er nun die Zeitung nicht kauft, um sie zu lesen, sondern nur um den Geschenkgutschein für den Wettbewerb auszuschneiden, oder wenn er mehr als eine Kopie der Zeitung kauft, die Teilnahme an dem Wettbewerb haraam und eine Art von Glücksspiel.
  2. Der Wert des Produkts oder der Zeitung sollte nicht wegen dem Wettbewerb erhöht werden. Wenn die Zeitung 3 Riyal kostet, und sie wegen dem Wettbewerb auf 4 Riyal erhöht wird, dann ist es haraam, daran teilzunehmen, weil dieser zusätzliche Betrag wegen dem Wettbewerb zustande kam, weshalb dies auch eine Art des Glücksspiels {الْمَيْسِرُ} ist.


Schaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullaah

As’ilat-ul-Baab-il-Maftuuh von Schaykh Ibn ‘Uthaymiin (1162)