Frage:

  • Ist es erlaubt Lotto zu spielen? Es ist eine Art Glücksspiel.
  • Wenn jemand daran teilnimmt und Geld gewinnt, ist es dann erlaubt das Geld anzunehmen?

Antwort:

  • Es ist haram für einen Muslim an Glückspielen teilzunehmen, sei es für das Genannte (Lotto) oder eine andere Bezeichnung dafür, da Allah es im Quran im Allgemeinen verbietet und es mit dem Verbot von Khamr (berauschende Getränke) verbindet:

{يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِنَّمَا الْخَمْرُ وَالْمَيْسِرُ وَالْأَنصَابُ وَالْأَزْلَامُ رِجْسٌ مِّنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ فَاجْتَنِبُوهُ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ ﴿٩٠﴾إِنَّمَا يُرِيدُ الشَّيْطَانُ أَن يُوقِعَ بَيْنَكُمُ الْعَدَاوَةَ وَالْبَغْضَاءَ فِي الْخَمْرِ وَالْمَيْسِرِ وَيَصُدَّكُمْ عَن ذِكْرِ اللَّـهِ وَعَنِ الصَّلَاةِ ۖ فَهَلْ أَنتُم مُّنتَهُونَ}

„O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!
Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Haß säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“ (Surah Al-Maa‘ida 5:90-91)

  • Wenn du am Glückspiel teilnimmst und Geld gewinnst, ist es haram für die es zu verwenden. Du solltest das Geld für wohltätige Dinge verwenden, sei es in dem du es den Armen und Bedürftigen gibst, es für Straßenreparaturen ausgibst oder ähnliches.

Du solltest schleunigst mit den Glücksspielen aufhören, Tawbah [1] machen, die Vergangenheit bereuen und keineswegs zu dieser Sünde zurückkehren, sodass Allah deine Reue annimmt.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge Allahs Heil und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud , `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

alifta.net> Gruppe 1> Band 15> Transaktionen> Gewinne für Wettbewerber; Zweite Frage der Fatwa Nr. 4765;
Band 15, Seite 219


[1] Siehe hierzu: Die Bedingungen der Reue (Taubah)