Es ist haram, vor einer betenden Person vorbeizulaufen

Frage:
Ist es erlaubt, vor einer betenden Person in der Moschee vorbei zu laufen?

Antwort:
Es ist haram, vor einer betenden Person vorbei zu laufen, ob sie vor sich eine Sutrah aufgestellt hat oder nicht, wegen der allgemeinen Bedeutung des Hadith (Bukhari 510, u. Muslim 507):
{لَوْ يَعْلَمُ الْمَارُّ بَيْنَ يَدَيْ الْمُصَلِّي مَاذَا عَلَيْهِ لَكَانَ أَنْ يَقِفَ أَرْبَعِينَ خَيْرًا لَهُ مِنْ أَنْ يَمُرَّ بَيْنَ يَدَيْهِ}

„Wenn derjenige, welcher vor einem Betenden vorbei läuft, wüsste, was (an Sünde) er damit auf sich lädt, würde ihm bewusst werden, dass es besser wäre für 40 zu warten, als vor ihm vorbeizulaufen.”
(Abu-n-Nadr sagte: {لَا أَدْرِي، أَقَالَ أَرْبَعِينَ يَوْمًا أَوْ شَهْرًا أَوْ سَنَةً}

„Ich weiß nicht, ob er 40 Tage, oder Monate oder Jahre sagte.“)
 
Eine Reihe von Gelehrten machten eine Ausnahme im Fall von Gebeten, die in der Masjid al-Haraam verrichtet werden, und sie erteilten eine Konzession, in der sie den Menschen erlaubten, vor den Betenden vorbei zu laufen, wegen dem Bericht von Kathir ibn Kathir ibn al-Muttalib von seinem Vater, von seinem Großvater, welcher sagte:
{رأيت رسول الله صلى الله عليه وسلم حيال الحجر والناس يمرون بين يديه}

„Ich sah den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) am Hijr stehen, während die Menschen vor ihm vorbei liefen.“

Gemäß einer anderen Erzählung von Al-Muttalib sagte er:
 

{رأيت رسول الله صلى الله عليه وسلم إذا فرغ من سبعه جاء حتى يحاذي الركن بينه وبين السقيفة فصلى ركعتين في حاشية المطاف وليس بينه وبين الطواف أحد}

„Ich sah den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam), als er seine sieben (d.h. Runden des Tawaaf) beendet hatte, wie er an der Ecke des Mataaf stand und zwei Raka‘aat betete, während zwischen ihm und der Saqiifah die Ecke war und niemand zwischen ihm und dem Tawaaf-Bereich war.“

Obwohl die Isnaad dieses Hadith schwach ist, wird er von anderen Berichten unterstützt und von der allgemeinen Bedeutung der Beweise, welche zu erkennen geben, dass es keine Sünde in diesem Fall gibt, wegen der Schwierigkeit, die damit verbunden ist, die Menschen in den meisten Fällen daran zu hindern, vor den Betenden in Al-Masjid al-Haraam vorbei zu laufen.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah 7/82


 

Unterschied es Vorbeilaufens von Männern u. Frauen vor Betenden

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) wurde gefragt: Wie sieht das Urteil zu Männern und Frauen aus, welche vor den Betenden vorbei laufen, besonders in Al-Haraam (in Makkah), und macht es ihre Gebete zunichte?

Er antwortete: Was die Männer betrifft, die vorbei laufen, so macht es ihre Gebete nicht ungültig, aber man sollte sie daran hindern. Was die Frauen betrifft, so macht eine erwachsene (d.h. Geschlechtsreife) Frau das Gebet ungültig, wenn sie zwischen dir und der Sutrah vorbei läuft oder zwischen dir und dem Platz, wo du dich niederwirfst, wenn du keine Sutrah hast, sei dies in Al-Haraam oder woanders.
Aber wenn eine Person keinen Platz zum Beten findet, außer einen Platz, wo Menschen laufen, wie bei den Türen, dann macht dies wegen der Notwendigkeit das Gebet nicht ungültig, weil wenn er versuchen würde, die Menschen daran zu hindern, an ihm vorbei zu laufen, würde er sich im Gebet zu viel bewegen, was wiederum sein Gebet zunichtemachen würde.

Fragender: Aber wie sieht das Urteil aus, wenn sie aus der Entfernung vor ihm vorbei laufen?

Shaykh: Wenn sie entfernt bei ihm vorbei laufen, jenseits des Platzes seiner Niederwerfung, dann macht es nichts aus. (Liqa’ al-Baab il-Maftuuh 86/11)


 

Wenn Frau/ Esel/ schwarzer Hund vor Betenden vorbeilaufen ist Gebet ungültig

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{يقطع صلاة المرء المسلم إذا لم يكن بين يديه مثل مؤخرة الرحل: المرأة والحمار والكلب الأسود}

„Das Gebet eines Muslims wird ungültig, wenn nichts in der Höhe eines Sattels vor ihm ist und vor ihm vorbeilaufen: die Frau, der Esel und der schwarzer Hund.” (Sahih-Muslim)

Wenn ein schwarzer Hund, ein Esel oder eine Frau vor einem Betenden vorbei laufen oder zwischen ihm und seiner Sutrah, dann machen sie sein Gebet ungültig. So wurde es im Hadith des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) überliefert und dies ist authentischer als die Meinungen der Leute des Wissens. Diesbezüglich gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, inklusive derjenigen, welche es dahingehend interpretierten dass es nur den Lohn der Vollständigkeit des Gebets verringert. Aber die korrekte Ansicht ist, dass es das Gebet ungültig macht.
Aber was in der Masjid al-Haraam passiert, ist gemäß der Gelehrten entschuldigt, weil es nicht möglich ist, dies in der Masjid al-Haraam zu verhindern, wegen dem großen Andrang der Menschen, besonders zur Zeit der Hajj. Dies ist eines der Dinge, die in Al-Masjid al-Haraam entschuldigt sind und von der allgemeinen Bedeutung des Hadith ausgenommen sind. Die Frauen, die dort ihren Tawaf verrichten und vor den Betenden vorbei laufen, haben keine Auswirkung auf das Gebet der Betenden und ihre Gebete sind gültig, ob sie zu den freiwilligen oder verpflichtenden Gebeten gehören. Dies ist die korrekte Ansicht unter den Gelehrten.


Shaykh Ibn Baaz, rahimahullah

Fataawa al-Shaykh Baaz 17/152