Frage an Islam Fatwa:

Können Frauen am Itikaf teilnehmen? Und falls ja, muss dieser in einer Moschee oder kann er auch zu Hause stattfinden?

Ibn Qudamah sagte:

Einer Frau steht das Recht zu, den Itikaf (d.h. sich für Gebete und Bittgebete in einer Moschee absondert und die weltlichen Aktivitäten verlässt) in jeder Moschee zu begehen, und dies ist nicht an die Bedingung geknüpft, dass es eine Moschee sein muss, in der das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, denn dies ist für sie nicht verpflichtend. Dies war die Ansicht von al-Schafi'i.

Sie hat nicht das Recht, den I'tikaf in ihrem Haus zu beobachten, denn Allah sagt:

{ وَأَنْتُمْ عَاكِفُونَ فِي الْمَسَاجِدِ }

„... während ihr im Itikaf seid in den Moscheen, und weil die Frauen des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihn um Erlaubnis baten, den Itikaf in der Moschee zu begehen, und er ihnen die Erlaubnis gab.

Quelle: Al-Mughni, Band 2, Seite 67


Frage:

Wo soll eine Frau ihren Itikaf (Rückzug zur Anbetung) durchführen, wenn sie den Itikaf beabsichtigt?

Antwort:

Wenn eine Frau den Itikaf beabsichtigt, dann soll sie ihn in der Moschee durchführen, solange darin kein islamrechtliches Bedenken besteht. Wenn darin jedoch ein islamrechtliches Bedenken besteht, dann soll sie keinen Itikaf durchführen.

Schaykh Muhammad Ibn Uthaimin, rahimahullah

Quelle: Majmu' al-Fatawa Band 20, Seite 264

Übersetzung: Abu Davut Konyevi