Frage:

  1. Was sind die Bedingungen von Itikaf?
  2. Ist Fasten eine Bedingung für die Itikaf?
  3. Ist es zulässig, dass ein Mu'takif eine kranke Person besucht, eine Einladung annimmt, die Bedürfnissen seiner Familie stillt, an Beerdigungen teilnimmt, oder zur Arbeit geht?

Antwort:

  1. Es wird vorgeschrieben, Itikaf in einer Masjid zu verrichten, indem die Gemeinschaftsgebete geführt werden. Wenn der Mu'takif zu denjenigen gehört, für die Salatul-Jumu‘ah Pflicht ist, und der Zeitraum seiner Itikaf einen Freitag beinhaltet, so ist es besser für ihn, in einer Moschee zu bleiben, indem das Salatul-Jumu’ah verrichtet wird.
  2. Es ist keine Bedingung für den Mu'takif fastend zu sein.
  3. Nach der Sunna sollte der Mu'takif während seine Itikaf nicht die Kranken besuchen, Einladungen annehmen, die Bedürfnisse seiner Familie stillen, an einer Beerdigung teilnehmen, oder außerhalb der Masjid arbeiten, weil es authentisch berichtet wurde, dass `Aischa (radiya-llahu anha) sagte: „Die Sunnah für den Mu'takif ist nicht den Kranken zu besuchen, an einer Beerdigung teilzunehmen, seine Frau zu berühren, mit ihr intim zu sein, oder (aus der Masjid) herauszugehen, außer bei einer absoluten Notwendigkeit.“ [1]


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile

Fatawa al-Lajna ad-Da’ima; Kategorie: Ramadan Fataawa; Band 10; Seite 411; Vierte Frage der Fatwa Nr. 6718

 

[1] Abu Dawud, Band 2, S. 836 & 837, Nr. 247; Al-Daraqutni, Band 2, S. 201; Al-Bayhaqi, Band 4, S. 315, 316, 320, u. 321.