Frage einer Schwester:

Mein Vater hat eine zweite Frau geheiratet und hat mit ihr einen Sohn. Ist sie ein Mahram für meinen Ehemann? Und ist es ihr (meiner Stiefmutter) erlaubt, sich vor ihm (meinem Ehemann) offen zu zeigen? (...)

Wir erbitten um eine Fatwa, möge Allah euch Gutes tun.

Antwort:

Die Frau des Vaters ist kein Mahram für den Ehemann ihrer Stieftochter, sondern die Mahram-Beziehung besteht für die Mutter der Ehefrau im Verhältnis zu dem Ehemann ihrer Tochter; gemäß der Aussage Allahs in der Erklärung der Frauen, die verboten sind:

﴿ وَأُمَّهَاتُ نِسَائِكُمْ ﴾

„Und die Mütter eurer Frauen“ [an-Nisa: 23], und die Frau des Vaters ist keine Mutter ihrer Stieftochter. Die leibliche Mutter der Ehefrau und ihre Milchmutter sind in dieser Hinsicht gleich; gemäß dem Ausspruch des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam):

﴿ يحرم من الرضاع ما يحرم من النسب ﴾

„Es ist durch Stillen verboten, was durch Verwandtschaft verboten ist“ [1]

Und Allah ist der Gewährer des Erfolg.

Scheich Abdulaziz Ibn Baz, rahimahullah

Quelle: مجموع فتاوى ومقالات الشيخ ابن باز - Sammlung an Fatwas und Artikeln von Scheich Ibn Baz, Band 21, Seite 15. Übersetzung: Abu Davut Konyevi

[1] Berichtet von al-Bukhari, Kapitel über das Zeugnis zu Abstammungen und Stillbeziehungen, Nr. 2645. Über die Authänzität besteht Einigkeit.