Frage:
Was ist das Urteil über das Aufschieben der Mahr (Brautgabe / Mitgift), welcher gemäß der Schariah der Frau gegeben wird? Ist es verboten oder erlaubt?
 
Antwort:
Es gibt keine Einwände gegen die Verzögerung der Mahr. Wenn es z.B. eine Vereinbarung gibt, dass zehntausend (Saudische) Riyals auf der Stelle bezahlt werden, und zehn- oder zwanzigtausend Später, so obliegt es den Muslimen sich an ihre Verträge zu halten. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{ إِنَّ أَحَقَّ الشُّرُوطِ أَنْ يُوَفَّى بِهِ مَا اسْتَحْلَلْتُمْ بِهِ الْفُرُوجَ}
„Wahrlich, die Bedingungen, die am meisten das Anrecht haben erfüllt zu werden, sind jene, die das Intimbereich (der Ehegattin) erlaubt machen.“ (Al-Bukhari Nr. 2721 und Muslim Nr. 1418).
Wenn es eine verzögerte Mahr zu einem bestimmten Datum, zur Scheidung oder bei Todesfall ist.
Und bei Allah ist der Erfolg.
 
Shaykh Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah
Fatawa Islamiyah; Band. 5 Seite 303

 
Shaykhul-Islaam ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte:
„Die Sahabah schrieben die Mahr nicht nieder, da sie nicht auf der Grundlage der verzögerten Mahr heirateten; vielmehr zahlten sie es auf der Stelle, und auch wenn sie es verschoben haben, war der Betrag bekannt. Als die Männer begannen auf der Grundlage einer verzögerten Mahr zu heiraten, (und danach) eine lange Zeit verging und es in Vergessenheit geriet, begannen sie den aufgeschobenen Teil niederzuschreiben, welcher als Beweis für die Mahr diente, und als Beweis, dass sie seine Frau war.“
Majmu al-Fataawa, 32/131
قال شيخ الإسلام ابن تيمية رحمه الله : "ولم يكن الصحابة يكتبون "صداقات" لأنهم لم يكونوا يتزوجون على مؤخر ؛ بل يعجلون المهر ، وإن أخروه فهو معروف ، فلما صار الناس يتزوجون على المؤخر والمدة تطول ويُنسى : صاروا يكتبون المؤخر ، وصار ذلك حجة في إثبات الصداق ، وفي أنها زوجة له" انتهى . "مجموع الفتاوى" (32/131)