Muslim überliefert in seinem Sahih (2113) von Abu Hurayrah (radiya-llahu anhu) dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{لَا تَصْحَبُ الْمَلَائِكَةُ رُفْقَةً فِيهَا كَلْبٌ وَلَا جَرَسٌ}
“Die Engel begleiten keine Gruppe, in der ein Hund oder eine Glocke anwesend sind.“

Und er überliefert (2114) auch von Abu Hurayrah (radiya-llahu anhu) dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{الْجَرَسُ مَزَامِيرُ الشَّيْطَانِ}
“Glocken sind die Psalmen (Musikinstrumente) des Satans.”

Al-Nawawi (rahimahullah) sagte: „Was Glocken betrifft, so wurde gesagt, dass der Grund dafür, dass die Engel sie nicht mögen, der ist, dass sie den Kirchenglocken ähneln, oder weil sie eines der hängenden Dinge sind, die verboten sind. Und es wurde gesagt, dass der Grund, warum sie nicht gemocht werden, ihr Klang ist. Dies wird von dem Bericht unterstützt, welcher folgendes aussagt: ‚Glocken sind die Psalmen (Musikinstrumente) des Satans.‘

Al-Haafiz Ibn Hajar (rahimahullah) sagte: „Um zusammen zu fassen: Der Klang hat zwei Eigenschaften, von dem die eine die Stärke des Klangs ist und die andere ihre Melodie, und wegen ihrer musikalischen Melodie wurde sie verboten. Der Grund wurde mit folgenden Worten erklärt: ‚Glocken sind die Psalmen (Musikinstrumente) des Satans.‘

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte: „Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte uns, dass die Engel niemanden begleiten, bei dem sich eine Glocke befindet, denn wenn die Tiere laufen, macht dies (Anmerk. mit der Glocke um ihren Hals) ein Geräusch wie Musik und es ist bekannt, dass Musikinstrumente verboten sind.“ (Sharh Riyaadh al-Saalihiin, 4/340)

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte: „Was Wecker betrifft und dergleichen, so fallen sie nicht unter das Verbot, und Dinge wie Türglocken: damit ist nichts verkehrt, und sie fallen nicht unter das Verbot, weil sie nicht um den Hals von Tieren und dergleichen gehängt werden, und weil sie keine Melodie erzeugen, was ja der Grund dafür war, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sie verbot.“ (Sharh Riyadh al-Saalihien, 4/340-341)

Das Ständige Komitee wurde gefragt: „Welche Art von Glocke ist verboten? Bitte beachten Sie, dass es elektrische Glocken gibt, die Töne wie die von Vögeln erzeugen oder Glocken an Weckern, wo ein Stück Metall ein anderes trifft und andere.“

Sie antworteten: „Die Glocken, die in Häusern, Schulen usw. benutzt werden, sind erlaubt, sofern sie nichts beinhalten, das haram ist, wie z.B. indem sie den Kirchenglocken der Christen ähneln oder wenn sie musikalische Klänge erzeugen. In solchen Fällen wären sie aus den genannten Gründen haram.“ (Fataawaa al-Lajnah al-Daa’imah, 26/284)

Übersetzt von Umm Sayfullah