Frage an Islam Fatwa:

Ist es erlaubt, im Falle eines Unfalls oder Schadens eine Geldentschädigung von einer Versicherungsgesellschaft zu erhalten, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, der einem dies zusichert?

Antwort:
Und zum Glücksspiel gehört auch die Versicherung: das Versichern von Autos, Waren oder Ähnlichem (wie Maschinen, Häuser usw.). Dies liegt daran, dass die beiden Parteien, die am Vertrag beteiligt sind (der Versicherer und der Versicherte), ihre Angelegenheit wie ein Glücksspiel ist, bei dem einer gewinnt und der andere dafür bezahlt.

Wenn Sie also in einem Land sind, in dem es gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Versicherung abzuschließen; dann gehen Sie den Vertrag nur mit ihnen ein (unter der Berücksichtigung), dass dieser Vertrag falsch ist und dass Sie dazu gezwungen wurden.

Danach, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und dafür versichert sind, sollten Sie nichts davon nehmen. Dies liegt daran, dass dieser Vertrag falsch (und illegal) ist. Aber wenn kein Unfall passiert und die Versicherungsgesellschaft mit dem gesamten Gewinn davonkommt, dann haben sie Sie in diesem Fall unterdrückt und es liegt nichts auf Ihnen (d.h. Sie sündigen nicht), weil Sie es bereits abgelehnt haben.

In dieser Angelegenheit sehen wir es als richtig an:

  1. Wenn es Ihnen freisteht, sich zu versichern, dann ist es haram (den Vertrag abzuschließen).
  2. Aber wenn es Ihnen aufgezwungen wird, dann gehen Sie nur widerwillig einen Scheinvertrag mit ihnen ein.

Danach (bei einem Unfall oder Schadensfall) sollte die Person, wenn sie mehr Geld zurückerstattet bekommt, als sie bezahlt hat, dieses (Mehrgeld) nicht nehmen. Wenn sie Ihnen nichts geben (da kein Unfall passiert ist), dann fordern Sie nichts von ihnen; denn auch wenn er fragt, werden sie ihm nichts geben. So wird ihre Annahme des Geldes von diesem Mann für die Versicherung eine Unterdrückung ihrerseits sein.

Scheich Salih al-Uthamin, rahimahullah

Quelle: التعليق على القواعد والاصول الجامعة  - Kommentar zu den allgemeinen Regeln und Grundlagen (1/147)

Es wurde mir berichtet, dass in einigen Ländern die Menschen gezwungen sind, Versicherungspolicen abzuschließen. Was können Muslime tun, wenn dies die Situation ist?

Meiner Meinung nach sollte er das Geld, das er für die Versicherung zahlen muss, zahlen, aber er sollte es nicht als einen legalen Vertrag oder eine Vereinbarung betrachten, sondern eher als Geld, das unter Druck ungerecht gezahlt wird. Wenn kein Verlust eintritt, ist dies durch die Gnade und Barmherzigkeit Allahs gegenüber ihm, und das Geld wurde ihm ungerecht genommen, und er wird es am Tag der Auferstehung finden.

Für den Fall, dass er einen Verlust an seinem Eigentum erleidet und die Versicherungsgesellschaft beabsichtigt, ihn zu entschädigen, dann, wenn der Betrag, der ihm zurückgezahlt wird, gleich dem ist, was er für sein Versicherungsschein bezahlt hat, kann er ihn gerechterweise nehmen. Wenn jedoch der Betrag, den er von der Versicherungsgesellschaft bekommt, mehr ist als das, was er bezahlt hat, sollte er nicht mehr nehmen als den Betrag, den er ihnen bezahlt hat. Auf diese Weise wird der Prozess meiner Meinung nach im Einklang mit dem islamischen Recht stehen.

Scheich Salih al-Uthamin, rahimahullah

Quelle: لقاءات وفتاوى الأقليات المسلمة - Fataawa für muslimische Minderheiten, S.63, Nr. 3.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi