Frage:
Wir leben in einem nicht-islamischen Land und wir wurden von Allah mit viel Geld gesegnet, welches wir auf einer der amerikanischen Banken sparen möchten. Wir, die Muslime, hinterlegen unser Geld auf diesen Banken, ohne Riba (Zinsen/ Wucher) zu nehmen. Sie sind damit zufrieden, aber sie bezeichnen uns als dumm, weil wir ihnen unser Geld hinterlegen und sie benutzen das Geld der Muslime, um das Christentum zu verbreiten.
Meine Frage ist, ob wir aus den Zinsen einen Vorteil ziehen können und sie benutzen können, um armen Muslimen damit zu helfen oder um Moscheen und islamische Schulen damit zu bauen. Wenn ein Muslim diese Zinsen nimmt und für die Sache Allahs spendet […], ist er dann sündig?

Antwort:
Es ist nicht erlaubt, Geld auf Banken zu hinterlegen, die auf Riba basieren, seien die Beauftragten damit Muslime oder nicht, weil dies das Helfen in Sünde und Übertretung beinhaltet, selbst wenn es getan wird, ohne Zinsen zu nehmen. Wenn du jedoch gezwungen bist, dein Geld auf einer Bank zu hinterlegen, die keine Zinsen gibt, dann ist nichts damit verkehrt inschaa‘Allah, weil Allah sagt:
 

{وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلَّا مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ}

„wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet?“ (Surah Al-An’aam 6:119)

Wenn du es jedoch mit der Bedingung von Zinsen hinterlegst, dann ist die Sünde größer, weil Riba eine der größten Sünden ist, welche von Allah in Seinem glorreichen Buch und von Seinem Gesandten verboten wurde. Allah sagt uns, dass die Zinsen zerstört werden und dass diejenigen, die damit zu tun haben, gegen Allah und Seinen Gesandten gekämpft haben. Menschen, die Vermögen haben, können es für Wohltätigkeit, dem Gutes-tun […] spenden. Möge Allah sie dafür belohnen und es mit etwas Besserem ersetzen. Denn Er (subhanahu) sagt:
 

{الَّذِينَ يُنفِقُونَ أَمْوَالَهُم بِاللَّيْلِ وَالنَّهَارِ سِرًّا وَعَلَانِيَةً فَلَهُمْ أَجْرُهُمْ عِندَ رَبِّهِمْ وَلَا خَوْفٌ عَلَيْهِمْ وَلَا هُمْ يَحْزَنُونَ}

“Diejenigen, die ihren Besitz bei Nacht und Tag, heimlich oder öffentlich ausgeben, haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll sie überkommen, noch werden sie traurig sein.” (Surah Al-Baqarah 2:274)

Er (subhanahu) sagt auch:

{وَمَا أَنفَقْتُم مِّن شَيْءٍ فَهُوَ يُخْلِفُهُ ۖ وَهُوَ خَيْرُ الرَّازِقِينَ}

„Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen, und Er ist der Beste der Versorger.“ (Surah Sabaa 34:39)

Dies beinhaltet Zakah und Sadaqah. Es wird authentisch vom Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) berichtet (sinngemäß): Sadaqah vermindert niemals den Besitz; und Allah erhebt einen Diener, welcher in Ehre verzeiht und niemand erniedrigt sich jemals vor Allah, ohne dass Allah ihn (in seinen Status) erhebt.” (Muslim, Buch über Gerechtigkeit, Wahrung der Verwandtschaftsbande, u. gute Manieren, Kapitel über die Begründetheit der Vergebung u. Demut, Nr. 2588)

Es wird auch authentisch vom Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) berichtet (sinngemäß): „Es gibt keinen Tag, an dem nicht zwei Engel am Morgen, wenn der Diener aufwacht, herunter kommen, von denen der eine sagt: ‚Oh Allah, belohne denjenigen, welcher (für Deine Sache) spendet‘, und von denen der andere sagt: ‚O Allah! Gebe demjenigen Verlust, der geizig ist!‘“ (Al-Bukhari, Buch über Zakah, Nr. 1442; Muslim, Buch über Zakah, Nr. 1010)

Es gibt viele Aayaat und Ahadith über die Tugend des Spendens für das Gute, und das Geben von Sadaqah an jene, die in Not sind.

Wenn die Besitzer des Geldes jedoch Riba-basierte Zinsen aus Ignoranz oder Fahrlässigkeit nahmen und Allah sie danach auf den rechten Weg leitete, sollen sie es (die Zinsen) für das Gutes-tun und wohltätige Zwecke spenden und sie nicht bei ihrem Geld behalten, weil Ribaa das Geld, mit dem es zusammen ist, zerstört, so wie Allah (subhanahu) sagt:

{يَمْحَقُ اللَّـهُ الرِّبَا وَيُرْبِي الصَّدَقَاتِ}

„Dahinschwinden lassen wird Allah den Zins und vermehren die Almosen.” (Surah Al-Baqarah 2:276)


Veröffentlicht in einem Buch mit dem Titel ‚Fataawa Islamiyyah‘, zusammengestellt von Schaykh Muhammad Al-Musnad, Band 2, S. 398; Fataawa Al-Buyu fil-Islam, von der Society of the Revival of Islamic Heritage in Kuwayt, S. 60, und Ad-Da`wah, Band 1, S. 144.

Alifta.com - Ibn Baaz Fataawa, Band 19, Buch des „Al-Buyu“ (Verkäufe), Kapitel über Vertrauensstellungen> Urteil über das Hinterlegen von Geld in Banken in Nicht-islamischen Ländern, Frage 258