Frage:

Was ist das Urteil über vorbeugende Behandlung vor dem Auftreten einer Krankheit, wie zum Beispiel Impfungen?

Antwort:

Es ist nichts Falsches an einer vorbeugenden Behandlung, wenn die Befürchtung besteht, dass eine Krankheit aufgrund des Vorhandenseins einer Epidemie oder anderer Faktoren, die Krankheiten verursachen können, auftreten könnte. Es ist nichts Falsches daran, Medikamente zur Abwehr von erwarteten Krankheiten zu nehmen. Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte in dem Sahih (authentischen) Hadith: „Wer morgens sieben Datteln aus Madinah isst, wird nicht durch Sihr (Zauberei) oder Gift geschädigt werden.“ Dies ist eine Art, Widrigkeiten abzuwehren, bevor sie eintreten. Daher, wenn die Befürchtung einer Krankheit besteht und jemand gegen eine Infektion geimpft wird, die im Land oder anderswo vorhanden ist, ist daran nichts auszusetzen, da es eine Art von Schutz ist. So wie die gegenwärtige Krankheit mit Medizin behandelt wird, so sollte auch die befürchtete Krankheit behandelt werden.

Allerdings ist es nicht erlaubt, Amulette gegen Krankheiten, den Jinn oder den bösen Blick zu tragen oder aufzuhängen, denn der Prophet (Friede sei auf ihm) verbot dies und erklärte, dass dies eine Art von geringfügigem Schirk (Beigesellen anderer in der Anbetung Allahs) ist, daher muss es vermieden werden.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 21. Übersetzung: Abu Davut Konyevi