Frage:
Wenn jemand mehrere Pflichtgebete verschlafen oder vergessen hat, wie muss er diese nachbeten?
Muss er zuerst die verpassten Gebete verrichten und dann das Gebet in der aktuellen Zeit, oder andersherum?

Antwort:
Man verrichtet zuerst die Gebete, die man verpasst oder verschlafen hat und dann das Gebet in der aktuellen Zeit. Es ist nicht erlaubt, die Gebete hinauszuzögern. Unter den Muslimen gibt es eine weit verbreitete Meinung: nämlich, dass man ein verpasstes Gebet am nächsten Tag, in der Zeit verrichten soll, wie die Zeit des Gebets, die man verpasst hat.

Beispiel: Wenn jemand das Fajrgebet verpasst, dann soll er warten, bis die Zeit von Fajr des nächsten Tages eintritt, um dieses Gebet nachzuholen. Dies ist falsch. Dies widerspricht der Sunnah Qawliiyah (Aussagen) und der Sunnah Fi’liyah (Taten) des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam). Es ist gegen Sunnah Qawliiyah, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) folgendes sagte: „Wer durch Verschlafen oder Vergessen ein Gebet verpasst, soll das Gebet (nach)beten, wenn er sich daran erinnert.“ (An-Nasaa'i) [1]

Er sagte nicht: „Er soll das Gebet am nächsten Tag nachholen, wenn die Zeit des verpassten Gebets eingetroffen ist“, sondern „wenn er sich daran erinnert“.

Es ist auch gegen Sunnah Fi’liyah, weil er (sallAllahu alayhi wa sallam) die Gebete, die er bei der Schlacht von Handaq verpasst hat, in der Zeit nachgeholt hat, in der eine andere Gebetszeit eingetroffen war. Dies ist ein Beweis dafür, dass das verpasste Gebet in der nächsten Gebetszeit, vor dem aktuellen Gebet, nachgeholt werden muss. Wenn er diese Regelung nicht weiß oder vergessen hat, ist sein Gebet auch gültig, wenn er zuerst das Gebet in der aktuellen Zeit und dann seine verpassten Gebete verrichtet. Vergessen oder Unwissenheit sind für ihn ein Entschuldigungsgrund.

Hier sei erwähnt, dass die Regelung bzgl. verpasster Gebete in drei Kategorien unterteilt wird:   

Erstens: Wenn der Entschuldigungsgrund nicht mehr vorhanden ist, muss man die verpassten Gebete (unverzüglich) nachbeten. Dies ist wajib.

Zweitens: Gebete, die nicht nachgeholt werden können, sondern für diese ein Ersatz geleistet werden muss, wie z. B. das Verpassen des Jumu'ah Gebets.

Beispiel: Jemand erreicht den Imam bei Jumu'ah erst nach der Ruku der zweiten Rakah: diese Person muss mit der Niyyah für das Dhuhr Gebet am Gebet teilnehmen und sein Gebet zu Ende verrichten, wenn der Imam Taslim gemacht hat. Wenn er die zweite Rakah jedoch erreicht, bevor der Imam vom Ruku aufsteht, so zählt er als jemand, der das Jumuahgebet erreicht hat. Er verrichtet nur eine Rakah, nachdem der Imam Taslim gemacht hat.

Viele kennen diese Regel nicht. Einige kommen zum Gebet, nachdem der Imam mit dem Ruku der zweiten Rakah fertig ist und beten nach dem Taslim nur zwei Rakah als Ersatz für Jumuah, wobei dies ein Fehler ist. Sobald der Imam sich von der Ruku der zweiten Rakah erhoben hat, hat jemand, der nicht vorher am Gebet teilgenommen hat, das Jumuahgebet verpasst. Stattdessen muss er Dhuhr beten. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Wer eine Rakah vom Gebet erreicht, hat somit das (ganze) Gebet erreicht.“ (Bukhari und Muslim)

Dies bedeutet, dass jemand, der keine Rakah eines Gebets erreicht, nicht das ganze Gebet erreicht. Daher beten Frauen und Kranke, die nicht zum Jumuahgebet gehen können, zu Hause das Dhuhrgebet. Würden sie zu Hause das Freitags-gebet verrichten, würde das von ihnen nicht angenommen werden.

Drittens: Das verpasste Gebet, das nur in einer Zeit nachgeholt werden kann, in der das Gebet hätte verrichtet werden sollen. Dies gilt z. B. für das 'Id (Fest) Gebet. Die Leute des Wissens sind der Meinung, dass das verpasste 'Idgebet am nächsten Tag in der bestimmten Zeit nachgeholt werden soll, wenn die Leute das Gebet nicht verrichten konnten, weil sie von der Tatsache, dass an dem Tag 'Id ist, zu spät erfahren haben (z. B. kurz vor Dhuhr).

Zusammengefasst:

  1. Das Nachholen des Gebets, wenn der Entschuldigungsgrund aufgehoben wurde.
  2. Das Verrichten eines Gebets, als Ersatz für das verpasste Gebet, wie Jumu'ah.
  3. Das Nachholen des Gebets, am nächsten Tag, in der vorgegebenen Zeit, wie das 'Id-gebet.



Scheikh Uthaymin, rahimahullah

Aus 'Fataawa Arkanil Islam'

 

[1] Anmerkung: siehe auch folgenden Hadith:

{.من نسي صلاة أو نام عنها فليصلها إذا ذكرها لا كفارة لها إلا ذلك}

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder schläft und es daher verpasst es zu beten, lasst es ihn beten, wenn er sich daran erinnert, und es gibt keine andere Kafaarah (Sühne) dafür, außer jenes.“ (Al-Bukhari, 572; Muslim, 1564)