Frage:
Eines Morgens im Ramadan hatte ich nach dem Fajr-Gebet einen sexuellen Traum und Maniy (Sperma) ist ausgetreten. Ich weiß, dass Masturbation im Ramadan haram (verboten) ist, aber ich kann diese sexuellen Träume nicht kontrollieren. Ich hoffe, eure Eminenz wird meine Frage beantworten, ob mein Fasten dadurch ungültig wurde, und wenn ja, bin ich ein Sünder und sollte ich diesen Tag nachholen? Was sollte ich noch als sühne tun, das Fasten an diesem Tag gebrochen zu haben?

Antwort:
Ein sexueller Traum annulliert das Fasten nicht, da es nicht aus eigener Kontrolle war. Du solltest jedoch janabah Ghusl vollziehen, um für das Gebet bereit zu sein.
Das Urteil über einen sexuellen Traum ist nicht das Gleiche wie über die Masturbation, weil Masturbation absichtlich getan wird, während sexuelle Träume unbeabsichtigt geschehen.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Frieden und Segen auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen

(Schuyuch: Abdulaziz ibn Baz, Abdulaziz Aal Asch-Scheich, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, Bakr Abu Zayd)
Quelle: Fataawa al-Lajna Daaimah; Band Nr. 9, Seite Nr. 170, Erste Frage der Fatwa Nr. 1662


Feuchte Träume beeinträchtigen das Fasten nicht und machen es nicht ungültig, einstimmig, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Drei Dinge brechen das Fasten des Fastenden nicht: Aderlass, Erbrechen und der feuchte Traum.“ Das liegt daran, dass es schwer ist, sich davon zu enthalten, außer man verzichtet auf Schlaf, während Schlaf erlaubt ist und auf ihn zu verzichten nicht möglich ist, und weil es keinen tatsächlichen Geschlechtsverkehr oder eine Ejakulation infolge lustvollen sexuellen Kontakts gab. Es hat auch keinen Einfluss auf die Hajj, ebenfalls einstimmig.

Quelle: الموسوعة الفقهية - Enzyklopädie des islamischen Rechts