Frage:
Annulliert das Erbrechen das Fasten?
 
Antwort:
Die fastenden Personen erleben oft eine Reihe von unbeabsichtigten Dingen; sie können verwundet werden, Nasenbluten bekommen, oder erbrechen. Ebenso kann Wasser oder Benzol ungewollt in ihre Kehle gelangen.
All diese Dinge brechen das Fasten nicht, denn es wird vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) berichtet, dass er gesagt hat: „Wer unfreiwillig erbricht ist nicht verpflichtet das Fasten nachzuholen, und wer beabsichtigt erbricht soll die versäumten Tage nachfasten.“ (Ibn Majah, Nr. 1676)
 

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah - Band. 2, S. 134
Al-Muslimun Zeitschrift, 11.09.1415 n. H. (25.07.2012 n. Chr.)