(Jaabir ibn ‘Abdullah, radiya-llanhu anhu, sagte, dass) der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{إِذَا خَطَبَ أَحَدُكُمُ الْمَرْأَةَ فَإِنِ اسْتَطَاعَ أَنْ يَنْظُرَ إِلَى مَا يَدْعُوهُ إِلَى نِكَاحِهَا فَلْيَفْعَلْ}

„Wenn sich einer von euch um die Hand einer Frau anhalten möchte (d.h. eine Frau zur Heirat anfragen), und er in der Lage ist das zu sehen, was ihn dazu verleitet sie zu heiraten, dann soll er es tun."

 

Anmerkung: der Hadith läuft folgend fort:
{قَالَ: فَخَطَبْتُ جَارِيَةً فَكُنْتُ أَتَخَبَّأُ لَهَا حَتَّى رَأَيْتُ مِنْهَا مَا دَعَانِي إِلَى نِكَاحِهَا وَتَزَوُّجِهَا فَتَزَوَّجْتُهَا}

Er (Jaabir) sagte: „Ich hielt um die Hand einer jungen Frau an, und pflegte es mich zu verstecken, von wo aus ich sie sehen konnte, bis ich das sah, was mich veranlasste, sie zu heiraten. So heiratete ich sie.“ (Sunan Abu Dawud 2082, 2/390; von Al-Albani als Hasan eingestuft.)

Laut einem anderen Bericht sagte Jaabir:
{جارية من بني سلمة، فكنت أتخبأ لها تحت الكرب، حتى رأيت منها ما دعاني إلى نكاحها، فتزوجتها}

„eine junge Frau von Bani Salamah. Ich pflegte es mich zu verstecken, von wo aus ich sie sehen konnte, bis ich das sah, was mich veranlasste, sie zu heiraten. So heiratete ich sie.“ (Sahih Abu Dawud, Nr. 1832 und 1834)

Über Abu Hurayrah (radiya-llanhu anhu):

{كنت عند النبي صلى الله عليه وسلم فأتاه رجل فأخبره أنه تزوج امرأة من الأنصار، فقال له رسول الله صلى الله عليه وسلم: أنظرت إليها؟ قال: لا. قال: فاذهب فانظر إليها, فإن في أعين الأنصار شيئاً}

„Ich war bei dem Propheten (sallallahu alayhi wa sallam), als ein Mann kam und ihm sagte, dass er eine Frau der Ansaar geheiratet hat. Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte zu ihm: „Hast du sie gesehen?" Er sagte: „Nein!" Er sagte: „Geh und schaue sie an, denn es ist etwas, in den Augen der Ansaar.“ (Muslim, Nr. 1424; Al-Daaraqutni, 3/253 (34))

Über Al-Mughiirah ibn Schu’bah:

{خطبت امرأة، فقال رسول الله صلى الله عليه وسلم: أنظرت إليها؟ قلت: لا. قال: فانظر إليها فأنه أحرى أن يؤدم بينكما.}

"Ich hielt um die Hand einer Frau an, und der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) fragte: „Hast du sie gesehen?“Ich sagte: „Nein“ Er sagte: „Schaue sie an weil es (so) wahrscheinlicher ist, dass Liebe zwischen euch entsteht.“

Laut einem Bericht tat Al-Mughiirah dies und erwähnte, dass sie zueinander passten. (Ad-Daaraqutni, 3/252 (31, 32); Ibn Maajah, 1/574)

Über Sahl ibn Sa‘d (radiya-llahu anhu):

{إن امرأة جاءت إلى رسول الله صلى الله عليه وسلم، فقالت: يا رسول الله، جئت لأهب لك نفسي. فنظر إليها رسول الله صلى الله عيله وسلم، فصعّد النظر إليها وصوّبه، ثم طأطأ رأسه. فلما رأت المرأة أنه لم يقض فيها شيئاً جلست. فقام رجل من أصحابه فقال: أي رسول الله، لإِن لم تكن لك بها حاجة فزوجنيها}

„Eine Frau kam zum Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) und sagte: „O Gesandter Allahs, ich bin gekommen, um mich dir (in die Ehe) zu geben.“ Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sah sie genau an, dann senkte er den Kopf. Als die Frau sah, dass er sich nicht für sie entschieden hatte, setzte sie sich. Ein Mann seiner Sahaba stand auf und sagte: ‚O Gesandter Allahs, wenn du sie nicht willst, dann verheirate sie mit mir…‘“ (Al-Bukhari, 7/19; Muslim, 4/143; An-Nasaa’i, 6/113, Scharh al-Suyuuti; Al-Bayhaqi, 7/84)

Anmerkung Ende

Die Ahadith zeigen an, dass man sich die Teile der Frau anschauen kann, die üblicherweise von der Frau im Verborgenen (Anm.: laut Ibn Baaz: Gesicht, Hände, Füße, Kopf) gesehen werden können, jedoch ohne mit ihr allein zu sein.

Die Gelehrten sagen: „Es ist einem Mann erlaubt, welcher beabsichtigt eine Frau zu heiraten, und wenn er glaubt, dass sie sehr wahrscheinlich der Heirat zustimmen wird, das von ihr zu sehen, was üblicherweise an ihrem Körper zu sehen ist, ohne mit ihr allein zu sein und nur, wenn er sicher vor der Versuchung ist.“ Jaabir sagte:
{فَخَطَبْتُ جَارِيَةً فَكُنْتُ أَتَخَبَّأُ لَهَا حَتَّى رَأَيْتُ مِنْهَا مَا دَعَانِي إِلَى نِكَاحِهَا وَتَزَوُّجِهَا فَتَزَوَّجْتُهَا}

„Ich hielt um die Hand einer jungen Frau an, und pflegte es mich zu verstecken, von wo aus ich sie sehen konnte, bis ich das sah, was mich veranlasste, sie zu heiraten. So heiratete ich sie.“ (Sunan Abu Dawud 2082, 2/390; von Al-Albani als Hasan eingestuft.)

Dies zeigt an, dass ein Mann nicht mit der Frau, die er beabsichtigt, zu heiraten, allein sitzen darf, aber dass er sie heimlich beobachten darf. Jedoch darf er nur das sehen, was üblicher- und herkömmlicherweise von ihr gesehen werden kann. Diese Erlaubnis ist nur auf den Mann beschränkt, welcher annimmt, dass die Frau seinem Antrag auf Heirat zustimmen wird. Wenn es jedoch nicht möglich ist, die Frau zu beobachten, kann er eine vertrauenswürdige Frau schicken, die sie für ihn aufsuchen und dann beschreiben wird. Dies basiert auf dem Hadith von Ahmad, der aussagt, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) einmal Umm Sulaim schickte, um eine bestimmte Frau aufzusuchen und zu begutachten.

Wer immer über eine Person befragt wird, die jemand beabsichtigt zu heiraten, muss eine ehrliche Antwort darauf geben und alle ihm bekannten schlechten Eigenschaften dieser Person erwähnen, als auch andere wichtige Eigenschaften und dies wird nicht als Ghibah (d.h., etwas zu sagen, wogegen die Person, über die gesprochen wird etwas hätte) angesehen.

Es ist einem Mann verboten, einer Witwe oder Geschiedenen in ihrer ‘Iddah einen direkten Heiratsantrag zu stellen, wie in dem er sagen würde: „Ich möchte dich heiraten“. Weil Allah sagte:
{وَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا عَرَّضْتُم بِهِ مِنْ خِطْبَةِ النِّسَاءِ}

„Und es ist für euch keine Sünde darin, dass ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht“ (Surah Al-Baqarah 2:235)

Aber er kann Andeutungen diesbezüglich machen, indem er beispielsweise sagt: „Ich bin an dir interessiert.“ oder ähnliche Formulierungen. Das Verbot des direkten Heiratsantrags liegt darin begründet, dass es die Frau dazu verleiten könnte, über ihre Wartezeit zu lügen oder sie zu verkürzen.

Es ist einem Mann verboten, um die Hand einer Frau anzuhalten, welche schon verlobt ist. Solange sie also verlobt ist, darf kein anderer Mann um sie anhalten, bis der Verlobte die Verlobung auflöst oder sein Antrag von ihr abgelehnt wird. Denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{وَلَا يَخْطُبُ الرَّجُلُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ حَتَّى يَنْكِحَ أَوْ يَتْرُكَ}

„Und der Mann soll nicht um die Hand der Verlobten seines Bruders anhalten, bis er (der bestehende Bewerber) sie heiraten oder verlassen wird.“ (Bukhari (5143, ) 5144, 9/294)

Trotzdem tun dies heute viele Muslime und verletzen damit das Recht ihrer Brüder im Islam, indem sie seinen Antrag zerstören. Solch eine Person, die das tut, verdient, zurückgewiesen und bestraft zu werden. Deshalb sollte sich ein Muslim vor solchen Praktiken hüten und seinen muslimischen Kameraden Respekt entgegen bringen. Jeder Muslim hat unverletzliche Rechte, die von anderen Muslimen respektiert werden müssen. Deshalb darf niemand um die Hand einer Frau anhalten, um die schon angehalten wurde, ebenso darf niemand den Kauf seines muslimischen Gefährten stornieren, um ihn für sich zu bekommen, noch darf er seinem Gefährten irgendeine Art von Schaden zufügen.


Schaykh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah

Auszugsweise entnommen aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“, Band 2 von Schaykh Dr. Saalih al-Fawzaan, Kapitel 2 Verlobung, S. 357 - 360