Frage:

Meine Mutter kann nicht lesen. Aus dem Wunsch heraus, ihr gegenüber pflichtbewusst zu sein, rezitierte ich oft den glorreichen Quran und widmete die Belohnung der Rezitation ihr; jedoch, als ich hörte, dass dies nicht erlaubt ist, hörte ich damit auf und begann stattdessen, Sadaqah (freiwillige Wohltätigkeit) in ihrem Namen zu geben. Sie lebt derzeit noch, aber erreicht sie der Lohn der Sadaqah, sei es Geld oder etwas anderes, sowohl während sie lebt als auch nach dem Tod? Oder erreicht sie nur das Du'a' (Gebet), wie im Hadith berichtet wird: "Wenn eine Person stirbt, enden ihre Werke (rechtschaffene Taten), abgesehen von drei: ...oder ein frommer Sohn, der für sie (die Verstorbenen) bittet." Zeigt dieser Hadith an, dass eine Person, die häufig in Salah (Gebet) und außerhalb davon, im Sitzen und Stehen, Du'a' für seine Eltern macht, rechtschaffen ist und hoffentlich von Allah belohnt wird? Bitte beraten Sie mich. Möge Allah Sie am besten belohnen!

Antwort:

Die Gelehrten sind sich uneinig darüber, ob der Lohn des Rezitierens des glorreichen Qurans die Toten erreicht oder nicht. Es gibt zwei Meinungen, von denen die wahrscheinlichere ist, dass es die Toten nicht erreicht, denn es gibt keinen Beweis dafür. Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) hat dies nicht für die verstorbenen Muslime getan, wie zum Beispiel seine Töchter, die während seines Lebens starben, noch haben es die Sahabah (Gefährten des Propheten) (radiyallahu anhum) getan. Daher ist es vorzuziehen, dass der Mu'min (Gläubiger) davon absieht, den Quran zu rezitieren, sei es im Namen der Toten oder der Lebenden, oder für sie Salah oder Sawm (Fasten) zu verrichten, denn es gibt keinen Beweis, der eine dieser Taten unterstützt. Die Akte der 'Ibadah (Anbetung) basieren auf Tawqif (einem religiösen Text und nicht persönlicher Meinung), außer was authentisch von Allah oder Seinem Gesandten (sallAllahu alayhi wa sallam) als Schar‘y (islamisch erlaubt) berichtet wurde.

Was die Sadaqah und Dua' betrifft, so nutzen sie sowohl den Lebenden als auch den Toten nach dem Ijma‘ (Konsens) der Muslime. Der speziell angegebene Hadith befasst sich mit den Toten, denn das war die umstrittene Angelegenheit: ob es den Toten nutzen wird oder nicht. Daher kam der Hadith des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam), um dies zu klären:

﴿ إذا مات ابن آدم انقطع عمله إلا من ثلاث صدقة جارية أو علم ينتفع به أو ولد صالح يدعو له ﴾

"Wenn eine Person stirbt, enden ihre Werke (rechtschaffene Taten), abgesehen von drei: Sadaqah Jariyah (fortlaufende Wohltätigkeit), nützliches Wissen, oder ein frommes Kind, das für sie (die Verstorbenen) Dua macht." [1] Wie bekannt ist, enden die Taten eines Menschen mit dem Tod, aber der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) erwähnte die Taten, die nicht mit dem Tod enden. Ohne Zweifel profitiert die lebende Person von der Sadaqah und Dua'. Daher nutzt das Dua' für lebende Eltern ihnen, und Sadaqah nutzt ihnen ebenso, während sie leben.

Ebenso profitieren sie vom Hajj, der in ihrem Namen verrichtet wird, wenn sie aufgrund ihres Alters oder einer unheilbaren Krankheit dazu nicht in der Lage sind. Es wird authentisch berichtet, dass:

﴿ أن امرأة قالت: يا رسول الله إن فريضة الله في الحج أدركت أبي شيخا كبيرا لا يثبت على الراحلة، أفأحج عنه؟ قال: حجي عنه ﴾

Eine Frau zum Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) kam und sagte: "O Gesandter Allahs! Die Verpflichtung zum Hajj, die Allah Seinen Dienern auferlegt hat, ist für meinen Vater fällig geworden, als er ein alter Mann ist und nicht fest auf dem Rücken des Reittieres sitzen kann. Kann ich den Hajj in seinem Namen verrichten?" Er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Ja, verrichte den Hajj in seinem Namen." [2]

﴿ وجاءه رجل آخر فقال: يا رسول الله: إن أبي شيخ كبير لا يستطيع الحج ولا الظعن أفأحج عنه وأعتمر؟ ، قال: حج عن أبيك واعتمر ﴾

Ein anderer Mann kam und sagte zu ihm: "O Gesandter Allahs! Mein Vater ist ein sehr alter Mann, der nicht die Kraft hat, den Hajj oder ‘Um rah (kleinere Pilgerfahrt) zu verrichten oder die Reise zu unternehmen?" Er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: "Du kannst den Hajj und die ‘Umrah im Namen deines Vaters verrichten." [3] Dies zeigt, dass es erlaubt ist, den Hajj im Namen der Toten oder lebender Menschen, die aufgrund ihres Alters nicht dazu in der Lage sind, zu verrichten. Somit nutzen Sadaqah, Dua', Hajj oder ‘Umrah, die im Namen der Toten oder lebenden Menschen, die dazu nicht fähig sind, verrichtet werden, ihnen nach der Meinung aller Gelehrten.

Ebenso ist das Nachholen von verpasstem Sawm im Namen der Toten, wenn das Sawm Wajib (verpflichtend) ist, sei es für ein Gelübde oder Kaffarah (Sühne) oder Ramadan, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Regel, die vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) angegeben wurde:

﴿ من مات وعليه صيام صام عنه وليه ﴾

„Wer stirbt und noch Fastentage schuldet, soll sein Wali (seine Erben) in seinem Namen fasten.“ [4]

Es gibt viele Hadithe mit derselben Aussage. Wenn jedoch jemand das Sawm im Ramadan aufgrund einer Schar‘y (islamisch rechtlichen) Entschuldigung, wie Krankheit oder Reise, verzögert und dann stirbt, bevor er sie nachgeholt hat, besteht keine Notwendigkeit, im Namen der Person für die verpassten Sawm nachzuholen oder Arme zu speisen, da sie entschuldigt sind.

Was Sie betrifft, lieber Fragesteller, so tun Sie Inscha’a-Allah (so Allah will) Gutes, indem Sie Ihren Eltern gegenüber pflichtbewusst sind und für sie Sadaqah geben und Dua' machen. Dies gilt insbesondere, wenn der Sohn rechtschaffen ist, denn sein Dua' wird wahrscheinlich eher akzeptiert als das eines unfrommen. Daher sagte der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam): "oder ein frommes Kind, das für sie (den verstorbenen Elternteil) Dua macht," da das fromme Kind eher erhört wird als eines, das schlecht ist. Dennoch ist Dua' von beiden erforderlich, aber das Dua' des Rechtschaffenen wird wahrscheinlich eher erhört.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 4, Seite 348-349


Frage:

Was ist das Urteil über das Ausführen des Tawaf (Umkreisung der Kaaba) im Namen eines meiner verstorbenen Verwandten, Eltern oder Großeltern? Was ist auch das Urteil über das Vollenden des Hatm (die vollständige Lesung des gesamten Quran) für sie? Möge Allah Sie am besten belohnen!

Antwort:

Es ist besser, davon Abstand zu nehmen, denn es gibt keine Beweise, die dies unterstützen. Es ist jedoch erlaubt, für sie Almosen zu geben, Allah (Erhaben ist Er) für sie zu bitten und Hajj sowie `Umrah (kleinere Pilgerfahrt) in ihrem Namen auszuführen, falls sie Muslime waren. Was das Verrichten des Salah, Tawaf oder das Rezitieren des Quran in ihrem Namen betrifft, ist es besser, diese Taten zu unterlassen, da es keine Beweise gibt, die sie unterstützen.

Einige Gelehrte erlauben dies aufgrund einer Qiyas (Analogie) zu Almosen und Bittgebeten. Es ist jedoch sicherer, dies zu unterlassen.

Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Band 8, Seite 345. Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Sahih Muslim, Das Testament (1631), Sunan at-Tirmidhi, Die Urteile (1376), Sunan an-Nasai, Die Testamente (3651), Sunan Abu Dawud, Die Testamente (2880), Musnad Ahmad ibn Hanbal (2/372), Sunan ad-Darimi, Die Einleitung (559).
[2] Sahih al-Bukhari, Der Hadsch (1513), Sahih Muslim, Der Hadsch (1334), Sunan at-Tirmidhi, Der Hadsch (928), Sunan an-Nasai, Riten des Hadsch (2642), Sunan Abu Dawud, Die Riten (1809), Sunan Ibn Majah, Die Riten (2907), Musnad Ahmad ibn Hanbal (1/251), Muwatta Malik, Der Hadsch (806), Sunan ad-Darimi, Die Riten (1833).
[3] Sunan at-Tirmidhi, Der Hadsch (930), Sunan an-Nasai, Riten des Hadsch (2637), Sunan Abu Dawud, Die Riten (1810), Sunan Ibn Majah, Die Riten (2906), Musnad Ahmad ibn Hanbal (4/10).
[4] Sahih al-Bukhari, Das Fasten (1952), Sahih Muslim, Das Fasten (1147), Sunan Abu Dawud, Das Fasten (2400), Musnad Ahmad ibn Hanbal (6/69).