Frage:

Wenn das Gebet beginnt und ich während des Gebets vergesse, in ein oder zwei Rak'ahs die Al-Fatiha zu rezitieren, während ich als Ma'mum (Mitbetender hinter dem Imam) bete, ist mein Gebet dann gültig oder nicht? Muss ich die Al-Fatiha unbedingt rezitieren? Und wie soll ich in dieser Situation vorgehen?

Antwort:

Wenn der Ma'mum die Al-Fatiha nicht rezitiert, die Pflicht dazu nicht kennt oder den Imam beim Ruku (Verbeugung) erreicht, gilt die Rak'ah in diesen Fällen als gültig. Sein Gebet ist korrekt, und er muss die Rak'ah nicht nachholen, da er aus Unwissenheit, Vergesslichkeit oder dem Nichterreichen des Stehens entschuldigt ist. Das ist die Ansicht der meisten Gelehrten, basierend auf dem Bericht von al-Bukhari in seinem Sahih, in dem Abu Bakra al-Thaqafi erzählte, dass er in einem der Gebete den Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) beim Ruku erreichte, sich dann vor dem Betreten der Reihe verbeugte und später die Reihe betrat. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte zu ihm:

{ زادك الله حرصاً ولا تعد }

„Möge Allah dir mehr Eifer verleihen, aber tue das nicht wieder.“ [2]

Er wies ihn nicht an, die Rak'ah nachzuholen, sondern verbot ihm lediglich, sich ohne die Reihe zu verbeugen. Und Allah ist der beste Helfer.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Quelle: مجموع فتاوى ومقالات الشيخ ابن باز  - Sammlung der Fataawa und Artikel von Schaykh bin Baz, band 30, Seite 143. Veröffentlicht in der Zeitschrift Al-Da'wah, Ausgabe Nr. 1695, am 26. Safar 1420 H. Übersetzung: Abu Davut Konyevi

[1] Überliefert von al-Bukhari im Buch des Adhan, Kapitel: Wenn man sich außerhalb der Reihe verbeugt, Nr. 783.