Frage:
In unserem Land sind wir es gewohnt, Kindern am Tag von 'Id al-Fitr und 'Id al-Adha etwas Geld als Geschenk zu geben, um sie glücklich zu machen. Wie lautet das Urteil über dieses Geschenk? Wird es als Bid'ah angesehen?

Antwort:
Es liegt kein Schaden darin. Es ist eine gute Gewohnheit; und Muslimen eine Freude zu machen, ob jung oder alt, ist etwas, das durch die Scharia gefördert wird.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdul-`Aziz Al Al-Schaykh, Salih Al-Fawzan, Bakr Abu Zayd)

Fatwa Nr. 20195, Teil Nr. 26, Seite Nr. 348