Frage an Islam Fatwa:

Ist es korrekt, dass, wenn man den Adhan hört und gleichzeitig hungrig ist sowie das Essen fertig vorliegt, das Pflichtgebet zu Hause verrichtet werden kann (nach dem Essen)? Ist in diesem Fall der Gang zur Moschee für den Mann nicht verpflichtend? 


Frage:

Ich habe gehört, dass es nicht korrekt ist, das Abendessen zu unterbrechen und zur Moschee zu gehen, wenn ich den Adhan für das Ischa-Gebet höre und gerade esse. Gilt dies auch, wenn ich mein Essen noch nicht angefangen habe? Ich bitte um Aufklärung.

Antwort:

Ja, wenn das Abendessen zur Zeit des Maghreb-, Ischa- oder Asr-Gebets serviert wird, sollte man mit dem Essen beginnen. Dies basiert auf den Worten des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam):

{ إذا حَضَرَ العَشاءُ، وأُقِيمَتِ الصَّلاةُ، فابْدَؤُوا بالعَشاءِ }

"Wenn das Abendessen serviert wird, und die Iqamah (zweiter Gebetsruf) für das Salah (Gebet) verrichtet wird, beginnt mit dem Abendessen." [Muslim]

In einer anderen Version heißt es:

{ إذا قدم العشاء فابدؤوا به قبل أن تصلوا صلاة المغرب }

"Wenn das Abendessen serviert wird, beginnt damit, bevor ihr das Maghrib-Gebet verrichtet." [Bukhari]

Und in einer anderen Überlieferung:

{ لا صلاة بِحَضرَة طَعَام، وَلا وهو يُدَافِعُه الأَخبَثَان }

"Es gibt kein Gebet, wenn das Essen serviert ist oder wenn man sich gegen die beiden Unreinheiten wehrt (d.h. Urin- und Stuhldrang hat)." [Muslim]

Also, wenn das Essen für den Gläubigen serviert ist, sollte er mit dem Essen beginnen; denn wenn er zum Gebet geht und das Essen bereits serviert ist, werden seine Gedanken abgelenkt sein und er wird das Gebet nicht so ausführen, wie es sein sollte. Daher sollte er mit dem Essen beginnen und dann mit einem fokussierten und leeren Gedanken beten, sodass er im Gebet Demut (khuschu) zeigt.

Allerdings sollte es für ihn nicht zur Gewohnheit werden, das Essen zur Gebetszeit servieren zu lassen. Nein, vielmehr sollte er mit dem Gebet beginnen und sich darauf konzentrieren und nicht mit dem Servieren des Essens anfangen. Aber wenn es zufällig passiert, dass das Essen serviert wird, dann sollte er damit beginnen. Es sollte jedoch nicht zur Gewohnheit werden, dies als Ausrede für das Versäumen des Gemeinschaftsgebets (Salat al-Jama'ah) zu verwenden. Möge Allah uns davor bewahren.

Schaikh Abdulaziz Ibn Baz

Quelle: Audioaufnahme, (عربي)


Und Schaikh Ibn Baz sagte ebenso:

Er sollte zuerst urinieren. Falls er das Gemeinschaftsgebet verpasst, weil er urinieren oder Stuhlgang verrichten muss, sollte er nach Hause gehen, um seine Bedürfnisse zu erledigen. Sollte er das Gemeinschaftsgebet verpassen, kann er alleine beten. Alles Lob gebührt Allah. Ein Gebet, das mit Demut (Khuschu) verrichtet wird, selbst wenn es alleine ist, ist besser als ein Gebet ohne Demut, selbst wenn es zusammen mit dem Imam ausgeführt wird.

Quelle: Audioaufnahme; (عربي) Ausschnitt der Aussage des Schaykhs


Frage:

Manchmal fällt die Gebetszeit mit dem Mittagsessen zusammen. Was sollen wir in diesem Fall tun, das Essen servieren oder das Gebet vorziehen?

Antwort:

Es ist Pflicht, das Gebet vorzuziehen, wenn das Mittagessen noch nicht serviert wurde. Man sollte zuerst beten, etwa das Asr- oder Dhuhr-Gebet, und dann essen. Wenn das Essen jedoch bereits serviert wurde, sollte man damit (essen) beginnen. Jedoch nicht, wenn ihr aber die Gebetszeit am abwarten seid und genau dann das Essen fertig wird, dann solltet eher ihr mit dem Gebet beginnen. Sollte jedoch das Essen bereits serviert sein und der Muezzin ruft zum Gebet, dann beginnt mit dem Essen, so wie der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte... (siehe Aussagen des Propheten, sallallahu alayhi wa sallam, in vorherigen Fatwa).

Wenn das Essen also serviert wurde, ist es die richtige Vorgehensweise, damit zu beginnen. Wenn es jedoch noch nicht serviert wurde, beginnt mit dem Gebet und holt das Essen danach nach.

Schaikh Abdulaziz Ibn Baz

Quelle: Audioaufnahme, (عربي)

Übersetzung: Abu Davut Konyevi