Frage an Islam Fatwa:

Ab welchem Schweregrad einer Krankheit ist es gestattet, das Fasten im Monat Ramadan zu brechen oder es zu unterlassen?

Allah (subhana wa ta'alaa) sagt:

﴿ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ ۚ وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ ۖ فَمَن تَطَوَّعَ خَيْرًا فَهُوَ خَيْرٌ لَّهُ ۚ وَأَن تَصُومُوا خَيْرٌ لَّكُمْ ۖ إِن كُنتُمْ تَعْلَمُونَ ‎﴾

”…Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst!” (Surah al-Baqarah 2:184)

Ibn Juzzi (rahimahullah) von den Gelehrten der Maliki-Rechtsschule sagte:

Die kranke Person hat (folgende) Umstände:

Erstens: Dass er nicht in der Lage ist zu fasten oder dass er seinen Tod durch das Fasten oder Schwäche fürchtet, wenn er fastet – dann ist das Essen für ihn verpflichtend.

Zweitens: Dass er in der Lage ist zu fasten, aber mit Schwierigkeiten, also ist das Essen für ihn erlaubt. Ibn Al-‘Arabi sagte: Es ist empfohlen (mustahabb).

Drittens: Dass er in der Lage ist zu fasten trotz Schwierigkeiten; er jedoch eine Verschlimmerung seiner Krankheit befürchtet. Im Fall, dass er isst, gibt es zwei Aussagen (Meinungen).

Viertens: Dass es ihm nicht schwerfällt und er auch keine Verschlimmerung der Krankheit befürchtet. Die Mehrheit der Gelehrten hält daran fest, dass er nicht isst, im Gegensatz zu dem, was von Ibn Sirin vertreten wird.

Die Schafi'i-Gelehrten halten daran fest, dass wenn eine Person in einem Zustand der Gesundheit aufwacht und so fastet, danach aber krank wird. Dann ist es ohne jede Meinungsverschiedenheit erlaubt für ihn zu essen, da das Essen für ihn nur aus Notwendigkeit erlaubt ist, und die Notwendigkeit entstanden ist, und so ist es ihm erlaubt zu essen.

Quelle: Mawsu’ah al-Fiqhiyyah al-Kuwaitiyyah Band 28 S.46-47

Ibn Qudamah (rahimahullah) sagte:

Die Art von Krankheit, bei der es erlaubt ist, das Fasten zu brechen, ist eine intensive Krankheit, die durch das Fasten verschlimmert wird oder bei der befürchtet wird, dass die Genesung verzögert wird. Es wurde (Imam) Ahmad gefragt: Wann kann die kranke Person ihr Fasten brechen? Er sagte, wenn sie nicht in der Lage ist zu fasten. Es wurde gefragt, wie bei Fieber? Er sagte, welche Krankheit ist schlimmer als Fieber?

Die gesunde Person, die befürchtet, krank zu werden, wenn sie fastet, ist wie die kranke Person, die befürchtet, dass ihre Krankheit schlimmer wird, beiden ist es erlaubt, ihr Fasten zu brechen, weil es der kranken Person erlaubt ist, ihr Fasten aufgrund der Befürchtung zu brechen, dass ihr Fasten ihre Krankheit verschlimmern und verlängern könnte, und die Befürchtung, dass das Fasten Krankheit verursachen könnte, ist ähnlich." (Al-Nawawi in al-Majmu’, Band 6, Seite 261)

Die Person, die aufgrund einer Krankheit, von der sie hofft, dass sie vergeht, nicht fasten kann, ist nicht verpflichtet zu fasten. Dies gilt, wenn sie offensichtliche Schwierigkeiten beim Fasten begegnet und es ist nicht an die Bedingung gebunden, dass sie einen Punkt erreicht, an dem sie nicht fasten kann. Vielmehr sagten unsere Gefährten: Die Erlaubnis, nicht zu fasten, ist an die Bedingung gebunden, dass das Fasten ihm Schwierigkeiten bereitet, die schwer für ihn zu ertragen sind.

Quelle: Al-Mughni, Band 4, Seite 403.

Scheich Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte:

Daraus erkennen wir den Fehler, den die Mujahideen und kranken Menschen machen, für die das Fasten schwierig ist und ihnen sogar schaden kann, aber sie weigern sich, das Fasten zu brechen. Wir sagten, dass sie einen Fehler machen, wenn sie die Güte Allahs und die von Ihm gewährte Erlaubnis nicht akzeptieren und sich selbst schaden. Allah sagt (Interpretation der Bedeutung):

"Und tötet euch nicht selbst" [al-Nisa’ 4:29]

Quelle: Al-Scharh al-Mumti’, Band 6, Seite 352.

Scheich Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte:

Die kranke Person, die vom Fasten nicht betroffen ist, wie jemand, der eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen hat, oder einen leichten Zahnschmerz und ähnliches, darf ihr Fasten nicht brechen. Obwohl einige Gelehrte das aufgrund des Verses erlauben (Interpretation der Bedeutung):

"...und wer krank ist ..." [al-Baqarah 2:185],

sagen wir, dass das im Vers genannte Urteil an eine Bedingung geknüpft ist, nämlich wenn das Brechen des Fastens ihm Erleichterung von Härte verschafft, aber wenn das Fasten ihn nicht betrifft, dann ist es ihm nicht erlaubt, das Fasten zu brechen, und er muss fasten.

Quelle: Al-Scharh al-Mumti’, Band 6, Seite 352.

Al-Nawawi (rahimahullah) sagte:

Was die leicht kranke Person betrifft, die keine offensichtlichen Schwierigkeiten erleidet, ist es ihr nicht erlaubt, ihr Fasten zu brechen, und darüber gibt es unter uns keinen Meinungsunterschied.

Quelle: Al-Majmu’, Band 6, Seite 261.

Al-Nawawi (rahimahullah) sagte:

Es ist keine Bedingung, dass es in einem Zustand enden muss, in dem er wegen dessen nicht fasten kann. Vielmehr sagen unsere Gefährten: Die Bedingung für die Erlaubnis zu essen ist, dass ihm in seinem Fasten eine Schwierigkeit begegnet, die es schwer macht, diese zu ertragen. Was eine leichtere Form der Krankheit angeht, die nicht mit einer offensichtlichen Schwierigkeit verbunden ist, so ist es für eine solche Person unzulässig zu essen – dies wird unter uns ohne Unterschiede gehalten, der Unterschied besteht bei den Dhahiri-Leuten.

Quelle: Al-Majmoo’, Band 6, Seite 258.

Al-Qurtubi (rahimahullah) sagte:

Im Falle eines Kranken können zwei Szenarien zutreffen:

1. Er ist überhaupt nicht in der Lage zu fasten, also muss er sein Fasten brechen und es ist für ihn verpflichtend, nicht zu fasten.

2. Wenn er fähig ist zu fasten, aber dies ihm Schaden zufügen und schwierig für ihn sein würde. In diesem Fall ist es mustahabb (empfohlen) für ihn, sein Fasten zu brechen und nicht zu fasten; in diesem Fall würde nur eine unwissende Person fasten.

Quelle: Tafsir Al-Qurtubi, Band 2, Seite 276.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi