Frage:
Wenn die Ehefrau eines Mannes stirbt, und er daraufhin ihre Schwester (der verstorbenen Frau) heiraten möchte, soll er abwarten bis die`Iddah (3 Monate Wartezeit), der verstorbenen Frau abläuft? Oder sollte er in dieser Situation die Heirat meiden?

Antwort:
Der Mann muss nicht die`Iddah (3 Monate Wartezeit), der verstorbenen Frau abwarten, wenn er die Schwester (der verstorbenen Frau) heiraten will, da dies nicht notwendig ist.

Und Allâh ist die Quelle der Kraft. Mögen Allâhs Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad und seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, lil-Buhuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa, Band 18, Seite 11, Fatwa Nr.4525, Frage 2