Das (direkte) Trinken aus der Öffnung eines Trinkschlauches ist nicht erlaubt

Al-Bukhari (5629) überliefert in seinem Sahih, dass Ibn Abbas sagte, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) das (unmittelbare) Trinken aus der Öffnung des Trinkschlauches verbot.

In diesem Hadith stecken zahlreiche Anstandsregeln. Trinkt beispielsweise jemand von der Spitze oder Öffnung des Trinkschlauches, so wird er in ihn hineinatmen und ihm einen unangenehmen Geruch verleihen. Zudem würde das Wasser enorm herabfließen und könnte so den Magen schädigen. Auch könnte sich im Wasser ein Insekt befinden, welches man nicht bemerken würde und das einem Schaden zufügen könnte, würde man es schlucken. Ferner könnte das Wasser mit schädlichen Substanzen verunreinigt sein, die in den Magen gelangen, ohne dass man es bemerken würde. Auch füllt das (unmittelbare) Trinken aus der Öffnung des Trinkschlauches den Magen mit Luft, sodass letztlich nicht mehr ausreichend Platz für das Wasser vorhanden wäre. Darüber hinaus gibt es noch weitere Weisheiten.

Wenn jemand einwendet, dass in ‚Jaami‘ At-Tirmidhi‘ überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) am Tag von Uhud nach einem Idaawah (Wassergefäß) verlangte und sagte: „Dreh die Öffnung des Idaawah um!“, dann trank er daraus (Abu Dawud 3721; At-Tirmidhi 1891), so antworten wir darauf, dass die Worte At-Tirmidhis ausreichen, nämlich dass die Überlieferungskette dieses Hadith nicht korrekt bzw. unklar ist und Abdullah bin ‘Amr Al-‘Umri ihn zuvor schon als schwach klassifizierte.


Imam Ibnul Qayyim Al-Jauziyyah, rahimahullah

Die prophetische Medizin, Kapitel: „Das (direkte) Trinken aus der Öffnung eines Trinkschlauches ist nicht erlaubt“ (deutsche Ausgabe, S. 212)