Ibn al-Qayyim (rahimahullah) sagte:
Abu’l-Barakaat sagte in seinem Buch al-Ghaayah: Bei der Beschneidung des Mannes wird die Haut an der Spitze des Penis (die Vorhaut) entfernt; Wenn nur das meiste davon entfernt wird, dann ist dies erlaubt. Es ist mustahabb Frauen zu beschneiden, vorausgesetzt, dass es nicht auf eine extreme Weise getan wird. Es wird berichtet, dass ‘Umar zu einer Frau sagte, welche Frauen beschnitt: „Lass etwas davon, wenn du ein Mädchen beschneidest.“ Al-Khallaal sagte in seinem Jaami’: Was wird weggeschnitten bei der Beschneidung: Muhammad ibn al-Husayn erzählte mir, dass al-Fadl ibn Ziyaad ihnen erzählte: Ahmad wurde gefragt: „Wieviel soll bei der Beschneidung weggeschnitten werden?“ Er sagte: „Soviel, bis die Eichel sichtbar wird.“
Ibn al-Sabbaagh sagte in al-Schaamil: Was verpflichtend im Falle des Mannes ist, ist die Haut an der Spitze des Penis zu entfernen, bis die gesamte Eichel sichtbar wird. Im Falle der Frau bedeutet es, die Haut, welche wie der Kamm eines Hahnes aussieht, an der Spitze der Vagina, zwischen den zwei Schamlippen zu entfernen; Wenn sie geschnitten wird, sollte die Basis davon wie ein Dattelkern übrigbleiben.
Al-Nawawi (rahimahullah) sagte:
Die bekannte korrekte Ansicht ist die, dass alles, was die Eichel bedeckt, entfernt werden muss.
[Al-Majmu’, Band 1, S. 351]
Al-Juwayni sagte:
Der Hadith zeigt an, dass nicht zu viel davon entfernt werden soll (im Falle von Frauen), weil er sagte: „Lass etwas herausschauen und übertreibt nicht bei der Beschneidung.”
[Tuhfat al-Mawdud, 190-192]

Bezahlungs für die Beschneidung

Ibn Qudaamah sagte:
Es ist erlaubt, für die Beschneidung und für medizinische Behandlung Geld zu bezahlen. Wir kennen keine Meinungsunterschiede in dieser Angelegenheit, denn es ist das Verrichten einer Sache, die notwendig ist und die in der Schari’ah erlaubt ist. Es ist daher erlaubt, Geld dafür zu bezahlen, wie für alle anderen erlaubten Taten.
[Al-Mughni, Band 5, S. 314]
Übersetzt von Umm Sayfullah