Frage:
Wird die Zakāt al-Fitr, für das ungeborene Kind entrichtet, welches sich im Bauch der Mutter befindet?
Antwort:
Es ist erwünscht, dass man sie für es ausgibt, wegen der Tat von Uthmān (radiya-llahu anhu). Doch es ist nicht verpflichtend, da es kein Argument dafür gibt.

Und von Allah kommt der Erfolg und möge das Heil Allahs und sein Frieden auf unserem Propheten Muhammad, auf seiner Familie und seinen Freunden sein.
 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Untersuchungen und Rechtsufteile
(Schuyuch: Abdulaziz ibn Abdullah ibn Bāz, Abdurrazāq Afifi, Abdullah ibn Ghudajān)
Fataawa al-Lajnah Daaimah; Fatwa Nr. 10816
Übersetzt von Alben 'Abdur-Rahmān al-Albāni