Wenn man sich mit der Thematik der Vorherbestimmung befasst, ist sie sehr deutlich. Jedoch häuften sich in jüngster Zeit Fragen zu diesem Thema, woraus sich etliche Missverständnisse ergaben. Somit halten wir es für notwendig, dieses Thema noch einmal aufzugreifen.
 
Nach wie vor, damals wie heute, besteht bezüglich dieses Themas Uneinigkeit und Streit unter der Umma, der islamischen Gemeinschaft. So wird überliefert, dass der Gesandte Allahs sall Allahu alayhi wa sallam einst zu seinen Gefährten radiAllah anhum ging, während diese über die Vorherbestimmung debattierten, und ihnen solche Diskussionen verbat, da sie die vorangegangenen Generationen vernichteten. (überliefert bei at-Tirmidhi & Ibn Madscha)
 
Allah ta ´ala hat jedoch Seinen rechtschaffenen Dienern den rechten Weg in dieser Sache gezeigt und sie beschritten diesen Weg; den gerechten, aufrichtigen Weg.
Sie überlieferten, dass al-Qada wa-l-Qadr zum sogenannten ‚Tauhid ar-Rububiyya‘ gehört, welche die Aufrechterhaltung der Einzigkeit in der Herrschaft und in der Schöpfung Allahs ist. Damit zählt die Thematik der Vorherbestimmung zu einer der drei Arten des Tauhid (Monotheismus).
 
Die drei Arten des Tauhid

1. Tauhid ar-Rububiyya: Die Aufrechterhaltung der Einzigkeit in der Herrschaft und in der Schöpfung Allahs ta ’ala. D.h.: nur Allah allein erschafft, herrscht und leitet.

2. Tauhid al-Uluhiyya: Die Aufrechterhaltung der Einzigkeit im Gottesdienst zu Allah. Sprich, nur Allah allein anzubeten und zu verehren, subhanahu wa ta ‘ala.

3. Tauhid al-Asma wa-s-Sifat: Die Aufrechterhaltung der Einzigkeit in den Namen und Eigenschaften Allahs. Sprich, Allah subhana wa ta ‘ala allein sind diese Namen zu zusprechen.
 
Somit gehört der Glaube an al-Qadr  zum Tauhid ar-Rububiyya.
Imam Ahmad sagte dazu: “Al-Qadr ist die Allmacht Allahs subhana wa ta ‘ala.”
 
Sicherlich gehört al-Qadr zur Allmacht Allahs subhana wa ta ‘ala; ohne Zweifel. Zudem ist es ein Geheimnis Allahs subhana wa ta ‘ala, das niemand außer Ihm subhana wa ta ‘ala kennt,  niedergeschrieben auf der wohlbehüteten Tafel, auf die niemand Einsicht hat. Zudem wissen wir nicht, was Allah subhana wa ta ‘ala uns oder anderen Geschöpfen vorherbestimmt hat. Dies erfahren wir erst, wenn das Vorherbestimmte auch tatsächlich eintritt oder wir darüber auch authentische Überlieferungen vom Propheten sal Allahu alayhi wa sallam in Kenntnis gesetzt wurden.
 

Die Umma hat sich hinsichtlich al-Qadr (der Vorherbestimmung) in drei Hauptgruppen geteilt:
 
Die erste Gruppe,
vertritt die Meinung, dass alles vorherbestimmt ist. Ihre Bekenner vertreten die Ansicht, der Mensch verfüge über keine (eigene) Kraft und besäße keinen eigenen freien Willen, vielmehr werde er (in diesem Leben) gelenkt. Gleich einem Baum, welcher vom Winde hin und her geweht wird, je nachdem wie der Wind weht.
Diese Gruppe unterscheidet jedoch nicht zwischen den Handlungen des Menschen, die aus seinem freien Willen heraus entstehen und jene, die willenlos geschehen.
Gewiss ist diese Meinung falsch und irreführend. Denn es ist einleuchtend – sowohl aus religiöser und logsicher Sicht auch erfahrungsgemäß – dass der Mensch selbst zwischen Handlungen unterscheidet, die er aus seinem eigenen Willen heraus vollzieht und jene, die willenlos geschehen.
 
Die zweite Gruppe,
ist der Ansicht, dass der Mensch die (eigene) Kraft und den freien Willen besitzt. Sie vertiefte sich jedoch so sehr in diese Ansicht, dass sie Allah subhana wa ta ‘ala den (übergeordneten) Willen und die Schöpfung hinsichtlich der Handlungen des Menschen aberkannt hat.
Sie behauptet, der Mensch sei mit seinen Handlungen vollkommen unabhängig. Leider geht dies soweit, dass eine Untergruppe von ihnen die Meinung vertritt, dass Allah subhana wa ta ‘ala nicht weiß, was die Menschen tun, bis ihre Tat (Handlung) tatsächlich eintritt. Auch diese Ansichten sind falsch und irreführend.
 
Die dritte Gruppe,
besteht aus den rechtgeleiteten Gläubigen, die Allah subhana wa ta ‘ala zur Wahrheit leitete. Diese Gruppe ist Ahlu-s-Sunna wa-l-Dschama’a (Anhänger der Sunna und der Gemeinschaft). Sie wählten den mittleren, gerechten Weg und stützten ihre Ansichten auf religiöse, logische und vernünftige Belege. Ihre Meinung besagt, dass sich alle Handlungen, die Allah subhana wa ta ‘ala erschafft, in zwei Gruppen teilen.
 
Der erste Teil dieser Gruppe
bildet die Handlungen, die Allah subhana wa ta ‘ala Selbst (an bzw. mit Seinen Geschöpfen) durchführt. Niemand hat diesbezüglich einen freien Willen, wie etwa der Niederschlag, das Wachsen der Pflanzen und Bäume, das zum Leben erwecken, das sterben lassen, Krankheit und Genesung sowie unzählige weitere Handlungen, die tagtäglich stattfinden, ohne dass wir darüber irgendeine Macht haben und die niemand von uns bestimmen kann. Diese Dinge sind einzig und allein Allahs Handlungen, über die nur Er die Macht besitzt, Erhaben ist Er über alles.
 
Der zweite Teil der Gruppe
stellt die Handlungen dar, die von den Geschöpfen – aus eigenem, freien Willen – vollzogen werden, weil ihnen Allah subhana wa ta ‘ala gewährt hat. So sagt Er subhana wa ta ‘ala: “... für jemanden von euch, der sich recht verhalten will ...” [Sura at-Takwir 81:28]
 
“Allah hat ja Sein Versprechen euch gegenüber gehalten, als ihr sie mit Seiner Erlaubnis vernichtetet, bis dass ihr den Mut verlort und über die Angelegenheit miteinander strittet und euch widersetztet, nachdem Er euch gezeigt hatte, was euch lieb ist. – Unter euch gibt es manche, die das Diesseits wollen; unter euch gibt es aber auch manche, die das Jenseits wollen. – Hierauf wandte Er euch von ihnen ab, um euch zu prüfen. Nun hat Er euch wahrlich schon verziehen, denn Allah ist voll Huld gegen die Gläubigen.” [Sura Al-i-Imran 3:152]
 
“Und sag: (Es ist) die Wahrheit von eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein. Gewiss, Wir haben den Ungerechten ein Feuer bereitet, dessen Zeltdecke sie umfangen hält. Und wenn sie um Hilfe rufen, wird ihnen mit Wasser wie geschmolzenem Erz geholfen, dass die Gesichter versengt – ein schlimmes Getränk und ein böser Rastplatz!” [Sura al-Kahf 18:29]
 
Der Mensch selbst kennt und kann die Handlungen unterscheiden, die er freiwillig vollzieht und jene, die er ohne seinen eigenen freien Willen vollzieht (weil er sie “vollziehen muss”). So steigt der Mensch z.B. “freiwillig” vom Dach über eine Leiter hinunter, fällt aber nicht “freiwillig” vom Dach. Bei Letzterem weiß er sicher, dass er dies nicht aus freien Stücken tat. Den Unterschied kennen auch diejenigen, die zum Beispiel an Harninkontinenz leiden. So entweicht der Urin ohne die Selbstbestimmung des Kranken. Ist man aber gesund, kann man selbst bestimmen, wann und wo die Harnblase zu entleeren ist.
 
Niemand würde eine solche Unterscheidung leugnen. So verhält es sich auch mit allen Handlungen, die vom Menschen vollzogen werden. Handlungen die aus dem freien Willen entstehen und andere nicht. Hier ist zudem noch anzumerken, dass Allah subhana wa ta ‘ala aus Seiner Barmherzigkeit heraus, den Menschen nicht einmal für diejenigen Handlungen bestraft, die er zwar freiwillig vollzog, jedoch aus Vergesslichkeit entstanden oder weil sich der Mensch in einem schlafenden Zustand befand, wie etwa bei den Leuten der Höhle.
 
“Du meinst, sie seien wach, obwohl sie schlafen. Und Wir drehen sie nach rechts und nach links um, während ihr Hund seine Vorderbeine im Vorraum ausstreckt. Wenn du sie erblicktest, würdest du dich vor ihnen fürwahr zur Flucht kehren und vor ihnen fürwahr mit Schrecken erfüllt sein.” [Sura al-Kahf 18:18]
 
Zwar drehten sie sich selbst nach rechts und nach links um, doch Allah subhana wa ta ‘ala führte die Handlung des Drehens auf Sich selbst zurück, weil sie es vielmehr unbewusst und nicht aus ihrem freien Willen taten. So sagt auch der Gesandte Allahs sall Allahu alayhi wa sallam: “Wer vergessen hat, dass er fastet, (und währenddessen) gegessen und getrunken hat, soll sein Fasten  zu Ende bringen, denn Allah subhana wa ta ‘ala hat ihm zu essen und trinken gegeben.” (überliefert bei Muslim)
 
Das Essen und Trinken führte er sall Allahu alayhi wasallam auf Allah subhana wa ta ‘ala zurück, weil die Handlung des Menschen in einem Moment der Vergesslichkeit vollzogen wurde. Jeder von uns kennt sicherlich den Unterschied zwischen demjenigen der an Schmerzen leidet – natürlich hat er sich die Schmerzen nicht selbst ausgesucht – und dem Gefühl, Vitalität und Stärke zu verspüren – auch hier, ohne dafür etwas getan zu haben. Die Schmerzen sind einfach da und das obwohl man sich nicht dafür entschieden hat und auf einmal ist das Wohlbefinden da und man hat es sich nicht ausgesucht. Dieser Unterschied ist allseits bekannt und birgt keinen Zweifel in sich.
 
Folgten wir nun der ersten Gruppe, die der Ansicht ist, dass alles vorherbestimmt sei, so wäre damit die gesamte Schari’a von Grund auf überflüssig und nichtig, weil die Annahme, die Handlungen des Menschen ohne seinen freien Willen vollzogen würden. Das bedeutet, dass der Mensch weder für gute Handlungen zu loben, bzw. zu belohnen noch für schlechte Handlungen zu tadeln ist.
 
Ergebnis: Allah subhana wa ta ‘ala wäre damit, Erhaben ist Er, ungerecht, wenn Er subhana wa ta ‘ala die Sünder bestraft, da sie die Sünden ohne freien Willen begingen. Dies ist natürlich falsch und liegt im Widerspruch zum klaren und deutlichen Wortlaut des Quran: “Und sein Geselle wird sagen: “Das ist, was bei mir bereit ist.” “Werft, ihr beide, in die Hölle jeden beharrlichen, widerspenstigen Ungläubigen, Verweigerer des Guten, der Übertretungen begeht und sich in starkem Zweifel befindet, der neben Allah einen anderen  Gott setzt. So werft ihn in die strenge Strafe.”
Sein Geselle wird sagen: “Unser Herr, ich habe ihn nicht zu einem Übermaß (an Frevel) verleitet, sondern er (selbst) befand sich in tiefem Irrtum.” Er (Allah) wird sagen: “ Streitet nicht miteinander vor Mir, wo Ich euch doch die Androhung vorausgeschickt habe. Das Word wird bei Mir nicht abgeändert und Ich bin keiner, der den Dienern Unrecht zufügt.”” [Sura Qaf 50:23-29]
 
So stellt Allah subhana wa ta ‘ala klar, dass diese Bestrafung kein Unrecht ist, sondern die vollkommene, absolute Gerechtigkeit, denn Er subhana wa ta ‘ala hat die Menschen bereits im Diesseits gewarnt und ermahnt. Er subhana wa ta ‘ala zeigte ihnen die Wege und wies sie auf das Recht, das Wahre und auf das Nichtige, das Unwahre hin. Sie entschieden sich aber selbst, durch ihren eigenen freien Willen, den Weg des Verderbens zu beschreiten, sodass sie nun keine Beweismittel gegen Allah haben.
 
Würde man aber der ersten Gruppe folgen, hieße das, der folgende Vers wäre nichtig: “Gesandte als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen, damit die Menschen nach den Gesandten kein Beweismittel gegen Allah haben. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.” [Sura an-Nisa 4:165]
 
So hat Allah subhana wa ta ‘ala bestritten, dass die Menschen nach dem Entsenden der Propheten und Gesandten noch Beweismittel haben, weil ihnen alles vorgelegt wurde und sie auf alles hingewiesen wurden. Wäre also die Vorherbestimmung ein Beweismittel für sie, nicht bestraft zu werden, würde dieses Beweismittel ja noch bestehen, da die Vorherbestimmung auch nach der Entsendung der Propheten und Gesandten besteht. Doch ist dieses Beweismittel, wie bereits anhand der Verse und der Erläuterungen erklärt wurde, nichtig.
 
Folgten wir der zweiten Gruppe, so gelten ebenfalls einerseits die Verse, andererseits die Realität, um ihre Ansicht zu widerlegen, denn die Verse aus dem Quran deuten klar daraufhin, dass der Wille des Menschen dem Willen Allahs subhana wa ta ‘ala folgt: “... für jemanden von euch, der sich recht verhalten will. Und ihr könnt nicht wollen, außer dass Allah will, (Er) der Herr der Weltenbewohner.” [Sura at-Takwir 81:28-29]
 
“Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. Ihnen aber steht es nicht zu, zu wählen. Preis sei Allah! Erhaben ist Er über das, was sie (Ihm) beigesellen.” [Sura al-Qasas 28:68]
 
“Allah lädt zur Wohnstätte des Friedens ein und leitet, wen Er will, zu einem geraden Weg.” [Sura Yunus 10:25]
 
Diejenigen, die diese Ansicht vertreten, leugnen in Wahrheit einen Teil des Tauhid ar-Rububiyya und behaupten damit, dass in dem, was Allah subhana wa ta ‘ala alles erschaffen hat, etwas existiert, was Er nicht wollte und nicht erschuf. Dabei ist es Allah subhana wa ta ‘ala, der allem, was existiert, eben die Erlaubnis gibt, zu existieren. Denn Er erschuf alles, was es gibt, und Er subhana wa ta ‘ala bestimmt alles, was es gibt.
Auch stehen sie mit ihrer Ansicht in Widerspruch zum klaren und deutlichen Wissen, dass die gesamte Schöpfung einzig und allein Allah subhana wa ta ‘ala gehört. Sowohl das Wesen der Schöpfung als auch die Eigenschaften und Handlungen der Schöpfung. Dabei besteht kein Unterschied zwischen dem Wesen und seiner Eigenschaft bzw. seinen Handlungen. Somit gehört alles Allah subhana wa ta ‘ala.  Es kann nichts existieren, was Allah subhana wa ta ‘ala nicht will.
 

Bleibt nun aber folgende Frage zu klären:
Wenn wir in Betracht ziehen, dass alles dem Willen Allahs subhana wa ta ‘ala entspricht und alles in Seiner Hand liegt, was kann der Mensch dann überhaupt noch tun, wenn Allah subhana wa ta ‘ala für diesen Menschen bestimmt hat, in die Irre zu gehen oder rechtgeleitet zu sein?
 
Die Antwort lautet wie folgt:
Allah subhana wa ta ‘ala leitet diejenigen recht, die rechtgeleitet werden wollen und lässt diejenigen in die Irre gehen, die in die Irre gehen wollen.
 
“Und als Musa zu seinem Volk sagte: “Oh mein Volk, warum fügt ihr mir Leid zu, wo ihr doch sicher wisst, dass ich Allahs Gesandter an euch bin?” Als sie nun abschweiften, lies Allah ihre Herzen abschweifen. Und Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.” [Sura as-Saff 61:5]
 
“Dafür, dass sie ihr Abkommen brachen, haben Wir sie verflucht und ihre Herzen hart gemacht. Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren. Und du wirst immer wieder Verrat von ihnen erfahren – bis auf wenige von ihnen. Aber verzeihe ihnen und übe Nachsicht. Gewiss, Allah liebt die Gutes Tuenden.” [Sura al-Maida 5:13]
 
So hat Allah subhana wa ta ‘ala klargestellt, dass der Grund, einen Menschen irregehen zu lassen, von dem Menschen selbst herrührt. Zudem wissen wir nun, wie wir bereits erwähnt haben, dass der Mensch nicht weiß, was Allah subhana wa ta ‘ala bestimmt hat, bis das Vorherbestimmte auch tatsächlich eintritt. Er weiß also nicht, ob Allah bestimmt hat, dass er zu den Irregehenden gehört oder zu den Rechtgeleiteten. Wieso also beschreitet er den Irrweg und redet sich damit raus, dass Allah subhana wa ta ‘ala dies so bestimmt hat.
 
Ist es ihm denn nicht möglich, den geraden Weg der Rechtleitung zu beschreiten und danach zu sagen, dass Allah subhana wa ta ‘ala ihn rechtgeleitet habe?
 
Schafft er es – wenn er in die Irre geht – zu der ersten Gruppe zu gehören, und wenn er den geraden Weg geht, zu der zweiten?
 
Es ziemt sich nämlich für einen vernünftigen Menschen nicht, sich der ersten Gruppe zuzuschreiben, wenn er den falschen Pfad beschreitet und zu sagen, es sei die Vorbestimmung Allahs subhaana wa ta ‘ala , nach dem Motto: “Ich habe ja keine Macht darüber” und wenn ihn Allah subhana wa ta ‘ala rechtleitet und er rechtschaffene Werke verrichtet, sich der zweiten Gruppe zuzuschreiben und zu behaupten, er habe es aus seiner eigenen Kraft heraus geschafft, während er es Allah subhana wa ta ‘ala vorenthält. Dies kann nicht sein, denn der Mensch hat in Wahrheit in beiden Fällen eine (eigene) Kraft und einen freien Willen. Der Weg der Rechtleitung ist genauso klar wie der Weg des Wissens und der zur eigenen Versorgung (Nahrung, Kleidung, etc.), sprich Arbeit.
 
Wie allseits bekannt ist, ist dem Menschen ein bestimmter Anteil an Rizq (Versorgung, Lebensunterhalt) vorherbestimmt. Dennoch bemüht sich jeder Mensch, für seinen Lebensunterhalt zu arbeiten und verweilt nicht zu Hause und sagt: “Wenn mir ein Rizq vorherbestimmt ist, dann wird es schon von alleine zu mir kommen.” Vielmehr sucht er hier und da nach Arbeit, reist in ferne Länder und lässt womöglich seine Frau und Kinder zurück, nur um zu arbeiten. Die Handlungen und der Rizq hängen zusammen.
 
Wie es im Hadith von Ibn Masud heißt, sagte der Prophet sall Allahu alayhi wa sallam: “Wahrlich, die Schöpfung eines jeden von euch wird im Leibe seiner Mutter in vierzig Tagen (als Samentropfen) zusammengebracht. Danach ist er ebenso lang ein Blutklumpen, danach ist er ebenso lang ein kleiner Fleischklumpen. Danach entsendet Allah einen Engel, der mit viererlei beauftragt ist: Mit der Bestimmung seines Lebensunterhalts, seiner Lebensdauer und, ob er elend oder glückselig sein wird. Dann haucht er ihm die Seele ein.” (überliefert bei Buchari)
 
Dieser Rizq ist ebenso vorherbestimmt wie die Handlungen, die der Mensch vollzieht. Wieso also bemüht man sich einerseits seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und andererseits redet man sich ein, der Irrweg sei vorherbestimmt und man könne nichts dagegen ausrichten. Zwischen beiden gibt es jedoch keinen Unterschied. Denn so wie man sich um seinen Lebensunterhalt bemüht und auch um seine Gesundheit, in dem man im Krankheitsfall den Arzt aufsucht, um sich von ihm behandeln zu lassen – was im Übrigen die Lebensdauer weder verkürzt noch verlängert, die Krankheitsbehandlung aber dennoch Pflicht ist –, ebenso sollte man sich um den Weg der Rechtleitung bemühen.
 


Es wurde bereits eingangs erwähnt, dass Al-Qada (das bereits beschlossene Urteil Allahs) ein verborgenes Geheimnis ist, welches niemand außer Allah subhana wa ta ‘ala kennt. So steht der Mensch also vor zwei Wegen:
 
- Der erste führt zum Erfolg, Frieden und zur ewigen Glückseligkeit.
- Der zweite führt zum Verlust, zur Trauer und ewigen Verdammnis.
 
Nun stehst du vor beiden Wegen, besitzt deinen eigenen, freien Willen und niemand hindert dich daran, den einen oder anderen Weg zu wählen. Wenn du möchtest, gehst du diesen oder jenen.
 
Wieso wählst du dann den Weg der Verdammnis und sagst, es sei so vorherbestimmt? Ist es dir denn nicht möglich, den Weg der Rechtleitung einzuschlagen und zu sagen, es sei so vorherbestimmt?
Nehmen wir an, du möchtest in eine andere Stadt reisen und vor dir stünden zwei Wege. Der eine gepflastert, eben, sicher und kurz. Der andere uneben, unsicher und lang. Wie kommt es, dass du den einfachen, sicheren und kurzen Weg auswählst und den anderen meidest?
 
Diese Art von Weg ist materiell, fühlbar und sichtbar. Der Weg der Rechtleitung ist zwar nicht fühlbar und nicht sichtbar, ist ihm aber von der Bedeutung und dem Ziel her gleich. Beide sind sichere, ebene und erfolgreiche Wege. Doch die eigenen Triebe und Neigungen des Menschen gewinnen manchmal die Oberhand über die Vernunft. Der Gläubige aber sollte Herr seiner Triebe und Neigungen sein und die Kraft besitzen, sie zu zügeln. So sollte seine Vernunft ihn von allem, was ihm Schaden bringt, fernhalten und ihn zu allem, was Nutzen und Erfolg birgt, hinleiten. Somit ist der Mensch freien Willens in allem, was er selbst tut und wird nicht gelenkt; so handelt er auch in seinem Alltag freien Willens.
 
Ebenso sollte man wissen, dass die erforderlichen Handlungen für den Erfolg im Jenseits viel klarer und übersichtlicher sind als die möglichen Wege, die man im Diesseits einschlagen kann, z.B. das Handeln mit einer Sache oder die Sortimentauswahl für das Handeln, denn Allah subhaana wa ta ‘ala zeigte uns sehr klar und deutlich was der Weg bzw. welche Handlung auf diesem Weg zum Erfolg im Jenseits ist.
Er subhana wa ta ‘ala zeigte uns auch den Weg, der zum Misserfolg führen wird. Das machte uns Allah in Seinem Buch und durch Seinen Gesandten sall Allahu alayhi wa sallam deutlich.

Dementsprechend ist der Weg zum Erfolg im Jenseits klarer als der Weg zum Erfolg im Diesseits und dennoch bemüht sich der Mensch um die Wege des Diesseits, ohne dessen Ausgang sicher zu kennen, und vernachlässigt dabei die erfolgreichen Wege zum Jenseits, über dessen Ausgang er sicher Bescheid weiß, weil die Versprechen Allahs subhana wa ta ‘ala gewiss sind.
 

Nach dem bereits Erwähntem ergibt sich Folgendes:
Ahlu-s-Sunna wa l Dschama’a haben hinsichtlich ihrer Aqidah (Glaubenslehre) festgelegt, dass der Mensch alles, was er tut und sagt freien Willens vollzieht, und sein Wille entspricht dabei dem Willen Allahs subhana wa ta ‘ala.
Ahlu s Sunna wa l Dschama’a glauben auch daran, dass der Wille Allahs subhana wa ta ‘ala an  Seine Weisheit gekoppelt ist, weil einer Seiner Namen ‘Der Allweise’ ist. Er bestimmt und leitet alles aus Seiner Allweisheit heraus. Er bestimmt die Rechtleitung für diejenigen, von denen Er weiß, dass sie die Rechtleitung wollen.
 
Und Er subhana wa ta ‘ala bestimmt den Irrweg für diejenigen, von denen Er weiß, dass sie den Islam meiden und sich unwohl damit fühlen. So verwehrt es die Allweisheit Allahs subhana wa ta ‘ala, dass Letztere zu den Rechtgeleiteten gehören, es sein denn Allah erneuert ihre Ansicht und wandelt ihren Willen in einen anderen um. Allah subhana wa ta ‘ala ist zu allem imstande, doch aus Seiner Allweisheit ergibt sich die Regel, dass jede Aktion aus ihrem Ursprung erwächst und somit beide – Ursprung und die daraus resultierende Aktion – miteinander einhergehen.
 

Die Stufen von al-Qada wal Qadr unterteilen sich bei Ahlu s Sunna wal Dschama’a in vier Stufen.
 
Die erste Stufe ist “das Wissen”.
Dies bedeutet, dass der Mensch fest daran zu glauben hat, dass Allah über alles erdenkliche Wissen hat. Er weiß, was in den Himmeln und auf der Erde geschieht, sei es Seine eigene Handlung oder die Seiner Schöpfung. Nichts bleibt Ihm verborgen, weder auf der Erde, noch im Himmel.
 
Die zweite Stufe ist “das Schreiben”.
[…] Allah hat diese beiden Stufen im folgenden Vers erwähnt: “Weißt du denn nicht, dass Allah weiß, was im Himmel und auf der Erde ist? Gewiss, das steht in einem Buch; gewiss, das ist Allah ein leichtes.” [Sura al-Hadsch 22:70]
 
So begann Allah subhana wa ta ‘ala zunächst mit der Erwähnung des Wissens und sagte: “Gewiss, das steht in einem Buch”, das heißt, niedergeschrieben auf der wohlaufbewahrten Tafel.
 
So heißt es in einem Hadith, dass der Gesandte Allahs sal Allahu alayhi wa sallam sagte: „Das Erste, was Allah erschaffen hat, war das Schreibrohr. Er sagte zu ihm: ‘Schreib!’ Das Schreibrohr fragte: ‘Oh Gott, was soll ich schreiben?’ Er sagte: ‘Schreib, was geschehen wird.’ Daraufhin schrieb das Schreibrohr, was bis zum Tage der Auferstehung geschehen wird.” (überliefert bei Abu Dawud & at-Tirmidhi)
 
Als der Prophet sal Allahu alayhi wa sallam gefragt wurde, ob die Handlungen, die wir vollziehen, künftige Handlungen seien, oder ob es Handlungen sind, die bereits bestimmt sind und noch geschehen werden, antwortete er sall Allahu alayhi wa sallam: “Sie wurden bereits bestimmt und werden noch geschehen.” (überliefert bei Ahmad & at-Tirmidhi)
 
Und als er sall Allahu alayhi wa sallam gefragt wurde: “Sollen wir dann nicht die Handlungen unterlassen und uns auf das erste Buch verlassen?”, antwortete er: “Handelt, denn jeder wird zu dem geleitet, wofür er erschaffen wurde.” (überliefert bei Buchari und Muslim)
 
Der Gesandte Allahs sall Allahu alayhi wa sallam hat ihnen also angeordnet zu handeln. So handle ebenso und du wirst zu dem geleitet, wofür du erschaffen wurdest. Dann rezitierte der Prophet sall Allahu alayhi wa sallam folgende Verse: “Was nun jemanden angeht, der gibt und gottesfürchtig ist und das Beste für wahr hält, so werden Wir ihm den Weg zum leichteren leicht machen. Was aber jemanden angeht, der geizt und sich für unbedürftig hält und das Beste für Lüge erklärt, so werden Wir ihm den Weg zum Schwereren leicht machen; ...” [Sura al-Layl 92:5-10]
 
Die dritte Stufe ist “der Wille”
Darunter ist zu verstehen, dass Allah subhana wa ta ‘ala alles, was existiert und nicht existiert, wollte. So existiert nichts, was Allah nicht wollte und alles, was nicht existiert, soll nach Allahs subhana wa ta ‘ala Willen nicht existieren. Dies wird im Quran deutlich: “... für jemanden von euch, der sich recht verhalten will. Und ihr könnt nicht wollen, außer dass Allah will, (Er), der Herr der Weltenbewohner.” [Sura at-Takwir 81:28-29]
 
“Und so haben Wir jedem Propheten Feinde bestimmt: die Satane der Menschen und der Dschinn, von denen die einen den anderen prunkende Worte eingeben in Trug – und wenn dein Herr gewollt hätte, hätten sie es nicht getan; so lasse sie (stehen) mit dem, was sie an Lügen ersinnen.” [Sura al-Anam 6:11]
 
“Dies sind die Gesandten; einige von ihnen haben Wir vor anderen bevorzugt. Unter ihnen gibt es manche, zu denen Allah gesprochen hat, und einige, die Er um Rangstufen erhöht hat. Und ‘Isa dem Sohn Maryams, gaben Wir die klaren Beweise und stärkten ihn mit dem reinen Geist (gemeint: Engel Dschibril). Und wenn Allah gewollt hätte, hätten diejenigen nach ihnen nicht miteinander gekämpft, nachdem die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Aber sie waren uneinig: Unter ihnen gab es manche, die glaubten und andere die, ungläubig waren. Und wenn Allah gewollt hätte, hätten sie nicht miteinander gekämpft. Doch Allah tut, was Er will.” [Sura al-Baqara 2:253]
 
Allah subhana wa ta ‘ala hat damit klargestellt, dass die Handlungen der Menschen mit Seinem Willen einhergehen, Seine Handlungen aber sind unzählige mehr.
 
“Ihm gehört (alles), was in der Nacht und am Tag ruht. Und Er ist der Allhörende und Allwissende.” [Sura al-Anam 6:13]
 
“Und wenn dein Herr wollte, hätte Er die Menschen wahrlich zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht. Aber sie bleiben doch uneinig, ...” [Sura Hud 11:118]
 
Es gibt viele weitere Verse, die den Willen in Seinen Handlungen deutlich machen. Daher ist der Glaube an das von Allah subhana wa ta ‘ala bereits beschlossene Urteil (al-Qada) nur dann erfüllt, wenn wir daran glauben, dass Allahs subhana wa ta ‘ala Wille absolut für alles – was existiert und was nicht existiert – gilt.
So gibt es keine Nichtexistenz, die ohne den Willen Allahs subhana wa ta ‘ala nicht existiert, und es gibt ebenso keine Existenz, die ohne Allahs Willen existiert. Zudem kann nichts, weder in den Himmeln noch auf der Erde, geschehen, ohne dass Allah es will bzw. gestattet.
 
Die vierte Stufe ist “die Schöpfung”.
Das heißt, wir haben daran zu glauben, dass alles, was existiert, von Allah subhana wa ta ‘ala allein erschaffen wurde. Alles, was in den Himmeln und auf der Erde existiert, hat Allah subhana wa ta ‘ala erschaffen, Sogar den Tod hat Er subhanaa wa ta ‘ala erschaffen, auch wenn dieser die Nichtexistenz des Lebens bedeutet. So sagt Allah subhana wa ta ‘ala: “(Er,) Der den Tod und das Leben erschaffen hat, damit Er euch prüfe, wer von euch die besten Taten begeht. Und Er ist der Allmächtige und Allvergebende.” [Sura al-Mulk 67:2]
 
Allah hat – wie bereits erwähnt – alles erschaffen. Wir alle wissen, dass alles, was Allah subhana wa ta ‘ala erschaffen hat, Seine Schöpfung darstellt. So sind die Himmel, die Erde, die Berge, die Flüsse, die Sonne, der Mond, die Sterne, die Winde, der Mensch und die Tiere Seine Schöpfung. Ebenso sind alle Eigenschaften und Handlungen von diesen Geschöpfen, ebenso die Schöpfungen Allahs subhana wa ta ‘ala. Hier könnte sich für den einen oder anderen ein Problem ergeben.

Es stellt sich nämlich die Frage: Wie kann es richtig sein zu sagen, dass unsere Handlungen und Aussagen aus unserem eigenen, freien Willen heraus resultieren, gleichzeitig aber die Schöpfung Allahs subhana wa ta ‘ala darstellen?
 
Die Antwort lautet wie folgt: Solch eine Aussage ist richtig, denn sie ergibt sich durch folgende zwei Aspekte:
1. Die Fähigkeit / Allmacht
2. Der Wille
 
Wenn wir also sagen, dass die Handlungen des Menschen aus seiner eigenen Macht bzw. Fähigkeit und seinem freien Willen entstehen, so sollten wir wissen, dass derjenige, der diesen Willen überhaupt erschaffen hat und dem Herzen die Fähigkeit zu teilwerden ließ, diesen Willen auch anzunehmen und später in Handlungen umzusetzen, Allah ist.
 
So ist es ebenfalls Allah subhana wa ta ‘ala, der Menschen überhaupt die Fähigkeit und Kraft erschaffen und ihm verliehen hat, jegliche Handlungen auszuführen. Er subhana wa ta ‘ala ist es, der den Grund und das, was den Grund auslöst, erschuf. Zwar hat Allah subhana wa ta ‘ala die (Gründe und Auslöser der) Handlungen des Menschen erschaffen, doch ist es die Handlung des Menschen selbst.
 
Dies ergibt sich zum einen aus dem Willen und zum anderen aus der Fähigkeit. Denn ohne den Willen wäre eine Handlung nicht möglich, und ohne die Fähigkeit, wäre eine Handlung erst gar nicht ausführbar.
Würde der Mensch beispielsweise eine bestimmte Handlung vollziehen wollen, er jedoch unfähig dazu ist, so würde er keine Handlung vollziehen können. Wäre er aber fähig dazu, er es jedoch nicht wollen würde, würde er ebenso keine Handlung vollziehen. Wenn also die Handlung aus einem Willen und aus einer Fähigkeit, diese Handlung auszuführen, resultiert, so ist derjenige, der diesen Willen und diese Fähigkeit erschuf, Allah subhana wa ta ‘ala.

Somit wissen wir also, wie es möglich ist zu sagen, dass Allah subhana wa ta ‘ala die Handlungen des Menschen erschuf, doch der Mensch tatsächlich der Handelnde ist. So ist es der Mensch, welcher sich wäscht, betet, fastet, Almosen gibt, die Pilgerfahrt verrichtet, gehorsam ist, Sünden begeht etc. All diese Handlungen entstanden aus zwei Komponenten, die Allah subhana wa ta ‘ala erschuf.
 
All die vorangegangen Stufen müssen wir Allah subhana wa ta ‘ala zusprechen. Sie steht nicht im Widerspruch dazu, dass die Handlung auf den Menschen zurückzuführen ist. So wie wir sagen dass das Feuer verbrennt, so hat die Fähigkeit des Verbrennens zweifelsohne Allah erschaffen. Das Feuer hat also nur die natürliche Eigenschaft des Verbrennens, weil Allah subhana wa ta ‘ala ihm diese Eigenschaft so bestimmt hat. Und aus diesem Grunde verbrannte das Feuer Ibrahim alayhi salam eben nicht, als er hineingeworfen wurde, weil Allah subhana wa ta ‘ala zum Feuer sagte: “Wir sagten: ‘Oh Feuer, sei Kühlung und Unversehrtheit für Ibrahim.” [Sura al-Anbiya 21:69]
 
Das Feuer selbst verbrennt nicht, (sondern) Allah subhana wa ta ‘ala hat das Feuer mit der Eigenschaft des Verbrennens erschaffen. Die Handlung des Verbrennens resultiert aus der Fähigkeit des Verbrennens.
 
Ebenso verhält es sich auch mit der Handlung des Menschen welche aus dem Willen und der Fähigkeit, die Handlung auszuführen, resultiert. In diesem Punkt gibt es zwischen beiden keinen Unterschied. Der Mensch wird aber deshalb belohnt oder bestraft, weil er einen Willen, Gefühle und Antriebe besitzt und so die Dinge tut, die er tun möchte und die Dinge unterlässt, die er unterlassen möchte.

Schließlich gilt, dass der Gläubige mit Allah subhana wa ta ‘ala, als einen Gott, zufrieden sein sollte. Diese Zufriedenheit zeigt sich darin, dass er an das von Allah subhana wa ta ‘ala bereits beschlossene Urteil und die Vorherbestimmung glaubt. Sowie dass es keinen Unterschied zwischen den Handlungen gibt, die der Mensch vollzieht, der Bemühung um den Lebensunterhalt und der Behandlung der Krankheiten, um den Tod nach Allahs subhana wa ta ‘ala Willen in die Ferne zu rücken.
 
All diese Dinge sind gleich. Alles ist bereits niedergeschrieben und alles ist vorherbestimmt, und jeder Mensch wird zu dem geleitet, wofür er erschaffen wurde.
 

Eine Vortragsreihe des ehrenwerten Gelehrten Muhammad Ibn Salih al-‘Uthaymin rahimahullah

Buch Nr. 1 Die Vorherbestimmung - Band 1, Seite 19